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Titel Gesundheit

Windpocken-Fälle im Herzogtum Lauenburg rückläufig

Impfung gegen Windpocken für Kinder empfohlen

von Pressemitteilung
April 16, 2026
Windpocken-Fälle im Herzogtum Lauenburg rückläufig

Windpocken-Fälle sind im Herzogtum Lauenburg im vergangenen Jahr zurückgegangen. Nach aktuellen Zahlen des Robert-Koch-Instituts (RKI) wurden 2025 insgesamt 46 Infektionsfälle gemeldet. Im Jahr 2024 waren es noch 51 Fälle. Foto: AOK, Colourbox, hfr.

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Herzogtum Lauenburg (pm). Windpocken-Fälle sind im Kreis Herzogtum Lauenburg im vergangenen Jahr zurückgegangen. Nach aktuellen Zahlen des Robert-Koch-Instituts (RKI) wurden 2025 insgesamt 46 Infektionsfälle gemeldet, im Jahr 2024 waren es noch 51 und in 2023 insgesamt 56 Fälle. „Windpocken gehören zu den häufigsten Kinderkrankheiten und sind äußerst ansteckend. Wir raten trotz rückläufiger Zahlen weiter dringend dazu, insbesondere Kinder gegen Windpocken impfen zu lassen. Die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) am RKI empfohlenen Impfungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen selbstverständlich für ihre Versicherten bezahlt“, sagt AOK-Serviceregionsleiter Reinhard Wunsch.

Windpocken gehören zu den häufigsten Kinderkrankheiten und sind äußerst ansteckend. Trotz des extremen Juckreizes sollten sie nicht aufgekratzt werden. Foto: AOK, Colourbox, hfr.

Impfung gegen Windpocken

Auslöser für Windpocken (Varizellen) ist das sogenannte Varizellen-Zoster-Virus, das durch Tröpfcheninfektion über die Luft übertragen wird. „Die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) am RKI empfohlenen Impfungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen selbstverständlich für ihre Versicherten bezahlt“, so Wunsch. Für die Grundimmunisierung im Kleinkindalter empfiehlt die STIKO zwei Impfstoffdosen im Alter von elf und 15 Monaten. Dabei sollte ein Mindestabstand von vier Wochen eingehalten werden. „Die Entscheidung, ob Eltern ihr Kind impfen lassen, kann ihnen niemand abnehmen. Es ist jedoch wichtig, dass sich Eltern mit diesem Thema auseinandersetzen, um gut informiert im Sinne ihres Kindes zu handeln“, so Wunsch. Eine Impfung kann nachgeholt werden, wenn sie nicht im empfohlenen Alter erfolgte.

Vorsicht Ansteckungsgefahr

Die Ansteckungsgefahr beginnt einen Tag, bevor der Hautausschlag auftritt, und endet, wenn die Bläschen austrocknen. Erst zehn Tage bis drei Wochen nach der Ansteckung äußert sich die Infektion in Form von Kopf-, Rücken- oder Gliederschmerzen und Fieber. Ein bis zwei Tage später treten linsengroße rote Flecken auf der Haut auf, die sich zunächst in stark juckende Knötchen, anschließend in Bläschen verwandeln. Die Bläschen sind mit einer wässrigen Flüssigkeit gefüllt, die in hohem Maße ansteckend ist. Innerhalb von ein bis zwei Wochen verkrusten sie und fallen ab.

Juckreiz lindern

Trotz des extremen Juckreizes sollten Windpocken nicht aufgekratzt werden. Dies kann nicht nur Narben hinterlassen. Durch das Kratzen können sich die Bläschen auch entzünden und es kann zu schweren Hautinfektionen kommen. Vom Arzt verordnete Salben oder Lotionen lindern den Juckreiz. Wie bei allen Virusinfektionen hilft Bettruhe bei der Genesung. Die Windpocken-Erreger verbleiben, wie alle Herpesviren, nach einer durchgemachten Windpockeninfektion im Körper. Sie ruhen sozusagen und können unter besonderen Umständen reaktiviert werden. Dann verursachen sie die sogenannte Gürtelrose (Herpes Zoster).

Einen Überblick über alle wichtigen Fakten zum Impfschutz und eine Hilfestellung bei der Entscheidung „Impfen ja oder nein“ sind abrufbar im Internet.

Tags: AOKGesundheitstippsWindpocken

Pressemitteilung

Bei Pressemitteilungen handelt es sich nicht um eine neutrale beziehungsweise kritische Berichterstattung im klassischen journalistischen Sinne. Es sind in der Regel Texte von Parteien, Organisationen, Institutionen und Unternehmen und schildern oft nur eine Sicht der Dinge. Die Redaktion von Herzogtum direkt prüft Pressemitteilungen vor Veröffentlichung stets nach bestem Wissen und Gewissen. So werden unter anderem Superlative und nicht belegbare Behauptungen aus den Texten entfernt.

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