Herzogtum Lauenburg (aa). Die Bürgerinitiative „Naturpark statt Windpark“ wendet sich gegen Pläne der Landesregierung, im Naturpark Lauenburgische Seen große Vorrangflächen für Windkraftanlagen auszuweisen. Laut der Regionalplanung III zum Thema Windenergie an Land (Juni 2025) könnten allein zwischen Schmilau, Horst, Sterley und Salem auf 477 Hektar bis zu 40 Windräder entstehen. Auch der Ort Gudow wäre mit 140 Hektar Vorrangfläche von Windindustriestandorten umgeben.
Die Initiative betont, dass der Naturpark Lauenburgische Seen als einer der ältesten und wertvollsten Naturparke Deutschlands bereits 2016 vom Lauenburgischen Kreistag und mehreren Gemeinden einstimmig als windkraftfreie Zone deklariert wurde. Damals habe es klare Argumente gegen Windräder in der sensiblen Landschaft gegeben – doch heute schweige die Mehrheit der Verantwortlichen, so die Initiative.
Der Naturpark zeichnet sich durch eine einzigartige, kleinräumige Landschaft mit alten Wäldern, Mooren, Biotopen und 40 Seen aus. Er ist Lebensraum für eine hohe Artenvielfalt, darunter Kraniche, Seeadler, Milane, Störche und zahlreiche Singvögel. Besonders hervorzuheben ist die höchste Brutplatzdichte von Kranichen in der Region sowie Rastplätze für skandinavische Zugvögel.
Laut Landschaftsnaturschutzgesetz soll der Naturpark die natürlichen Lebensgrundlagen für eine artenreiche Flora und Fauna bewahren und die Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Landschaft erhalten. Doch die geplante Errichtung von bis zu 260 Meter hohen Windrädern würde das Landschaftsbild irreparabel zerstören und das Heimatgefühl der Bewohner beeinträchtigen, warnt die Initiative.
Um politisch Gehör zu finden, hat die Bürgerinitiative eine Petition an den Kieler Landtag gestartet, die bereits über 2.000 Unterschriften erhalten hat. Die Petition läuft noch bis zum 14. April 2026 und kann unter folgendem Link unterzeichnet werden:
https://www.landtag.ltsh.de/petitionen/keine-windenergieanlagen-im-naturpark-lauenburgische-seen/
Die Initiative bittet um Unterstützung und weist darauf hin, dass nach dem Unterzeichnen eine Bestätigungs-Mail angeklickt werden muss, damit die Stimme gezählt wird.










