• Impressum
  • Werbung
  • Karte
  • Veranstaltungskalender
Mittwoch, März 18, 2026
Kein Ergebnis
Zeig alle Ergebnisse
Herzogtum direkt
  • Titel
  • Herzogtum Lauenburg
    • Mölln
    • Ratzeburg
    • Amt Berkenthin
    • Amt Lauenburgische Seen
    • Amt Breitenfelde
    • Amt Sandesneben-Nusse
    • Büchen
    • Schwarzenbek
    • Lauenburg
    • Geesthacht
  • Jugend direkt
  • Gesundheit
  • Land & Leute
    • Op Platt
    • Tiere
    • Umwelt & Natur
  • Sport
  • Kultur
    • Veranstaltungskalender
  • Wirtschaft
    • Aus der Region
  • Titel
  • Herzogtum Lauenburg
    • Mölln
    • Ratzeburg
    • Amt Berkenthin
    • Amt Lauenburgische Seen
    • Amt Breitenfelde
    • Amt Sandesneben-Nusse
    • Büchen
    • Schwarzenbek
    • Lauenburg
    • Geesthacht
  • Jugend direkt
  • Gesundheit
  • Land & Leute
    • Op Platt
    • Tiere
    • Umwelt & Natur
  • Sport
  • Kultur
    • Veranstaltungskalender
  • Wirtschaft
    • Aus der Region
Kein Ergebnis
Zeig alle Ergebnisse
Herzogtum direkt
Kein Ergebnis
Zeig alle Ergebnisse
Titel Herzogtum Lauenburg

Wer haftet für verschwundene Pakete?

Bei Abstellgenehmigung tragen Empfänger das Risiko selbst

von Pressemitteilung
März 18, 2026
Wer haftet für verschwundene Pakete?

Foto: Bild von Tung Lam auf Pixabay, hfr

4
VIEWS

Herzogtum Lauenburg (pm). Ostern gehört zu den Spitzenzeiten beim Paketversand. Allein DHL hat im Jahr 2023 rund 8,4 Millionen Pakete an einem einzigen Tag transportiert, Tendenz steigend. Doch was können Verbraucher tun, wenn ein versichertes Paket laut Sendungsverfolgung zugestellt wurde, aber nirgendwo zu finden ist? Oder wenn die Sendung auf dem Transportweg „verloren“ geht? Die Haftungsfrage richtet sich danach, ob es sich um eine gewerbliche Onlinebestellung, einen Privatverkauf oder eine private Sendung, zum Beispiel innerhalb der Familie, handelt. Wichtig ist außerdem, ob der Versand versichert oder unversichert war.

Gewerblicher Verkäufer muss erneut versenden

Wurde ein Paket lediglich vor der Haustür abgelegt oder angeblich einem Nachbarn übergeben, der davon nichts weiß, ist es wahrscheinlich gestohlen worden. Wenn der Verkäufer ein gewerblicher Onlinehändler ist und der Empfänger eine Privatperson, trägt der Händler das Versandrisiko bis zur tatsächlichen Übergabe an den Kunden. Das heißt, er muss die Ware erneut versenden oder den Kaufpreis erstatten. Dies gilt auch, wenn das Paket zum Beispiel aufgrund eines beschädigten Adressaufklebers oder falscher Sortierung gar nicht zugestellt wird. Wer online als Verbraucher bei einem gewerblichen Verkäufer bestellt und nicht länger warten möchte, kann den Kaufvertrag in der Regel widerrufen. Ein entsprechendes Musterformular muss sich zum Beispiel auf der Website des Verkäufers befinden. Wenn der Käufer die Ware bereits bezahlt hat, ist das Geld binnen 14 Tagen zurückzuzahlen. Kommt die Bestellung anschließend doch noch an, muss der Käufer sie zurücksenden – bei entsprechender vorheriger Vorgabe des Verkäufers auch auf eigene Kosten. Sofern es sich bei der Ware nicht um eine sogenannte Stückschuld, das heißt einen regelmäßig nicht nachlieferbaren individuellen Artikel, sondern um eine Gattungsschuld, einen in der Regel nachlieferbaren, in höherer Stückzahl vorhandenen Artikel, handelt, kann auch die Lieferung eines Ersatzartikels gefordert werden.

Bei Privatverkauf trägt der Käufer das Risiko

Auf den beliebten Kleinanzeigenportalen sind oft beide Seiten Privatpersonen. Wenn dies der Fall ist und nichts anderes vereinbart wurde, trägt der Käufer das Risiko für den Versand. Am besten wählen Verbraucher daher bei einem Privatverkauf den versicherten Versand mit nachverfolgbarer Sendungsnummer. Der Verkäufer haftet nur bei grober Fahrlässigkeit, beispielsweise wenn er die Ware trotz anderslautender Absprache unversichert verschickt hat. Darüber hinaus muss er lediglich nachweisen, dass er die Ware tatsächlich versendet hat, beispielsweise durch Fotos, Videos oder Zeugen. Hierbei sollte bestenfalls eine lückenlose Dokumentation von der Verpackung bis zum Versand vorhanden sein. Wenn ein versichertes Paket nicht ankommt, sollte der Käufer den Absender kontaktieren. Dieser ist Vertragspartner des Paketdienstes und kann einen Nachforschungsauftrag stellen. Dasselbe gilt auch bei privaten Paketen unter Verwandten oder Freunden.

Paketdienst haftet nur bei versichertem Versand

Taucht ein verlorenes Paket nicht wieder auf, kann der Wert gegenüber dem Transportunternehmen geltend gemacht werden. Voraussetzung ist, dass das Paket versichert war und die jeweiligen Haftungsbedingungen beachtet wurden. Die Haftungshöhe für normale Pakete liegt meist bei maximal etwa 500 Euro. Dies kann auch für verschiedene Pakete desselben Absenders an denselben Empfänger am selben Tag gelten. Nicht von der Versicherung abgedeckte Gegenstände können zum Beispiel Bargeld, Schmuck oder Kunstgegenstände sein. Für den Versand von Wertgegenständen, die teurer sind, bieten Paketdienste oft spezielle Versicherungen gegen einen Aufpreis an. Absender sollten sich vorab informieren, welche Waren sie damit versenden dürfen.

Bei Versand von Neuwaren Quittung aufheben

Wer Neuwaren versendet, sollte die entsprechenden Kaufbelege oder Kontoauszüge aufbewahren, um bei Bedarf einen Nachweis über den verlorenen Wert zu haben. Bei gebrauchten Waren ist der Zeitwert entscheidend. Können Absender bei grundsätzlich bestehendem Anspruch auf Schadenersatz keinen Nachweis vorbringen, richtet sich die Ersatzzahlung nach dem Gewicht der Waren. Dies kann bei leichten, aber teuren Gegenständen wie Smartphones sehr schmerzhaft sein. Für unversicherte Sendungen wie normale Päckchen übernehmen die Paketdienste keine Haftung. Auch eine Nachverfolgung ist nicht möglich.

Abstellgenehmigung nur für sichere Orte

Viele Empfänger erteilen Transportunternehmen eine Abstellgenehmigung, mit der sie Pakete zum Beispiel auf der Terrasse oder in der Garage ablegen dürfen. Zuvor sollte man jedoch genau prüfen, ob der vereinbarte Abstellort wirklich sicher und nicht direkt einsehbar ist. Denn mit der Genehmigung übernimmt der Empfänger das Verlustrisiko. Wird das Paket nach der Auslieferung geklaut oder beschädigt, haftet weder der Absender noch der Paketdienst. Bei Problemen können Verbraucher die Abstellgenehmigung jederzeit widerrufen. Ohne Erlaubnis dürfen Sendungen nicht einfach irgendwo deponiert werden. Kommt es wiederholt zu Diebstählen, sollten Betroffene ihre Nachbarn und die Polizei informieren.

Im Zweifelsfall sollte man sich von einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt beraten lassen. Anwältinnen und Anwälte finden sich über die Anwaltssuche der Schleswig-Holsteinischen Rechtsanwaltskammer im Internet unter https://www.rak-sh.de/fuer-buerger/anwaltssuche/.

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind unabhängige Berater in allen Rechtsangelegenheiten. Sie vertreten ausschließlich die Interessen ihrer Mandantinnen und Mandanten, helfen bei der Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen und erarbeiten wirtschaftlich vernünftige Lösungen. Anwältinnen und Anwälte und ihre Mitarbeiter sind zur strikten Verschwiegenheit verpflichtet und dürfen auf keinen Fall das Vertrauen der Mandanten durch die Wahrnehmung widerstreitender Interessen enttäuschen.

Auch die Facebook-Seite der Schleswig-Holsteinischen Rechtsanwaltskammer unter https://www.facebook.com/SH.Rechtsanwaltskammer und das Online-Verbraucherportal unter https://ihr-ratgeber-recht.de/ geben hilfreich Informationen.

Tags: BeratungRechtsanwaltskammer

Pressemitteilung

Bei Pressemitteilungen handelt es sich nicht um eine neutrale beziehungsweise kritische Berichterstattung im klassischen journalistischen Sinne. Es sind in der Regel Texte von Parteien, Organisationen, Institutionen und Unternehmen und schildern oft nur eine Sicht der Dinge. Die Redaktion von Herzogtum direkt prüft Pressemitteilungen vor Veröffentlichung stets nach bestem Wissen und Gewissen. So werden unter anderem Superlative und nicht belegbare Behauptungen aus den Texten entfernt.

RelatedPosts

Geesthacht ist „Sonnengemeinde“

Solar Café im Repair Café Lauenburg

von Pressemitteilung
März 17, 2026
0
22

Lauenburg (pm). Immer mehr Menschen interessieren sich dafür, ihre Energieversorgung selbst in die Hand zu nehmen – mit eigenem Solarstrom,...

Beliebteste Rechtsform für Unternehmensgründungen 

Sprechstunde des Sozialpsychiatrischen Dienstes

von Pressemitteilung
März 11, 2026
0
52

Lauenburg (pm). Der Sozialpsychiatrische Dienst der Kreisverwaltung Herzogtum Lauenburg bietet am Freitag, 13.März 2026 von 10 bis 12 Uhr wieder...

Wichtige Unterstützung bei Demenz: Beratung für Betroffene, Angehörige und Interessierte

Demenz verhindern?! – Risikofaktoren und Vorbeugung

von Pressemitteilung
März 9, 2026
0
119

Schwarzenbek (pm). Mit zunehmendem Alter lässt die Leistungsfähigkeit nach – sowohl körperlich als auch geistig. Viele Menschen bemerken, dass ihnen...

„Wenn die Seele weh tut“ – Hilfe und Beratung

Sprechstunde des Sozialpsychiatrischen Dienstes des Kreises

von Pressemitteilung
Februar 11, 2026
0
79

Lauenburg (pm). Der Sozialpsychiatrische Dienst der Kreisverwaltung Herzogtum Lauenburg bietet am Freitag, 13.02.2026 von 10 bis 12 Uhr wieder eine...

Nächster Artikel
Musikschule on Tour im Ameos Senioren Wohnsitz in Ratzeburg

Musikschule on Tour im Ameos Senioren Wohnsitz in Ratzeburg

Herzogtum direkt

© 2025 Herzogtum direkt - DIE Onlinezeitung für Herzogtum Lauenburg

*

  • Werbung
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • RSS Feed

Folgen Sie uns

Kein Ergebnis
Zeig alle Ergebnisse
  • Titel
  • Herzogtum Lauenburg
    • Mölln
    • Ratzeburg
    • Amt Berkenthin
    • Amt Breitenfelde
    • Amt Lauenburgische Seen
    • Amt Sandesneben-Nusse
    • Büchen
    • Schwarzenbek
    • Lauenburg
    • Geesthacht
  • Gesundheit
  • Jugend direkt
  • Kultur
    • Veranstaltungskalender
  • Land & Leute
    • Op Platt
    • Tiere
    • Umwelt & Natur
  • Sport
  • Wirtschaft
    • Aus der Region
    • Immobilien
    • WFL Newsletter

© 2025 Herzogtum direkt - DIE Onlinezeitung für Herzogtum Lauenburg