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Titel Herzogtum Lauenburg

Kontrollwoche: Polizei nimmt E-Scooter unter die Lupe

von Pressemitteilung
März 13, 2026
Kontrollwoche: Polizei nimmt E-Scooter unter die Lupe

Rund 360 E-Scooter überprüften die Einsatzkräfte an insgesamt vier Kontrolltagen.

Herzogtum Lauenburg (pm). Vom 4. bis 7. März 2026 führten Beamte des Polizeiautobahn- und Bezirksreviers (PABR) Ratzeburg diesbezüglich eine größer angelegte Kontrollwoche im Kreis Herzogtum Lauenburg durch, um die Einhaltung der entsprechenden Vorschriften rund um das Thema E-Scooter und Co. zu überprüfen. Dazu waren pro Tag bis zu dreizehn Beamte – darunter auch Einsatzkräfte des PABR Mitte und der Polizei Hamburg – im gesamten Kreisgebiet im Einsatz. An den vier Einsatztagen kontrollierten die Polizeibeamten insgesamt rund 360 E-Scooter sowie 35 andere Fahrzeuge wie S-Pedelecs, Micro-Cars, Mofas und auch vereinzelt größere Kraftfahrzeuge. Die erschreckende Bilanz: 79 Fahrzeuge, größtenteils E-Scooter, verfügten nicht über einen gültigen Versicherungsschutz. Außerdem stellten die Beamten rund 80 anlassbezogene Ordnungswidrigkeiten fest, darunter hauptsächlich nicht angebrachte Versicherungsplaketten, die verbotswidrige Beförderung von zwei Personen auf einem E-Scooter, Smartphone-Nutzung während der Fahrt, Fahren ohne entsprechende Straßenzulassung oder auch die Überlassung von E-Scootern an Kinder zur Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr.

Gleich am ersten Kontrolltag stellten die Polizisten neben weiteren Verstößen einen Sachverhalt fest, der sich im Laufe der Woche in ähnlicher Form immer wieder zeigte: Am 4. März 2026 bemerkten die Kontrollkräfte in Schwarzenbek zwei E-Scooter ohne Kennzeichen, die gerade eine Kreuzung überquert haben sollen. Bei einer Überprüfung stellte sich heraus, dass es sich bei den beiden Fahrerinnen um ein zehn- und ein elfjähriges Mädchen und bei den Fahrzeugen um Kinderscooter mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 16 Stundenkilometer handelte. Solche Fahrzeuge sind frei im Handel erhältlich, verfügen jedoch nicht über eine Straßenzulassung. Gleichzeitig sind aber auch diese versicherungspflichtig. Im konkreten Fall lag jedoch kein Haftpflichtversicherungsschutz vor. Die Beamten begleiteten die Kinder nach Hause und suchten hier die jeweiligen Erziehungsberechtigten, eine 34-jährige Französin und eine 41-jährige Deutsche, auf. Gegen die beiden Frauen leiteten sie Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz in Eigenschaft als jeweilige Fahrzeughalterin ein. Lässt man Minderjährige unter vierzehn Jahren mit E-Scootern im öffentlichen Verkehrsraum fahren, so kann dies zudem ebenfalls eine Ordnungswidrigkeit darstellen, welche ein Bußgeld von 90 Euro und einen Punkt in Flensburg nach sich zieht.

Am 5. März 2026 wurde unter anderem gegen 19.30 Uhr einer 34-jährigen Geesthachterin das abgelaufene Versicherungskennzeichen an einem E-Scooter zum Verhängnis. Die Beamten hielten die Frau in der Hansastraße in Geesthacht an. Schnell erlangten diese Hinweise auf eine mögliche Beeinflussung durch Alkohol. Der freiwillige Atemalkoholtest lieferte ein vorläufiges Ergebnis von 1,04 Promille. Die Frau musste die Einsatzkräfte daraufhin zur Polizeiwache begleiten. Dort führten diese einen weiteren gerichtsverwertbaren Atemalkoholtest mit der Geesthachterin durch. Ihr droht nun ein Verfahren wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetzes und des Fahrens unter Alkoholeinfluss. Erst kurz zuvor, gegen 19 Uhr, unterzogen die Beamten einen 24-jährigen Deutschen in der Bergedorfer Straße in Geesthacht einer Kontrolle. Bei diesem fehlte das Versicherungskennzeichen gänzlich. Schnell geriet auch dieser Scooter-Fahrer in den Verdacht, möglicherweise unter dem Einfluss von Alkohol zu stehen. Die Polizeibeamten führten auch hier einen freiwilligen Atemalkoholtest durch, welcher sogar einen vorläufigen Wert von rund zwei Promille ergab. Daraufhin ordneten sie die Entnahme einer Blutprobe an. Dem Geesthachter droht nun ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Trunkenheit im Straßenverkehr und des fehlenden Versicherungsschutzes.

Am selben Tag fiel den Einsatzkräften unter anderem in der Hafenstraße in Lauenburg ein Motorroller auf, welcher noch mit einem blauen Versicherungskennzeichen aus dem Jahr 2024 ausgestattet war. Nach einer Messung auf dem Rollenprüfstand vor Ort stellte sich heraus, dass das Fahrzeug über eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 45 Stundenkilometer verfügte und somit fahrerlaubnispflichtig ist. Die Fahrerin, eine 22-jährige Deutsche aus Niedersachsen, konnte den Beamten jedoch lediglich eine Mofa-Prüfbescheinigung vorweisen. Die Kontrollkräfte leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz ein. Für die Tatverdächtige war die Fahrt damit vorerst beendet. Ihr, wie auch zahlreichen anderen Tatverdächtigen bzw. Betroffenen im Kontrollzeitraum, wurde die Weiterfahrt untersagt. Die Beamten hielten im Rahmen der Kontrollen aber nicht ausschließlich Ausschau nach motorisierten Zweirädern. Sie stellten neben anderen Verstößen zum Beispiel auch noch vier weitere Verkehrsteilnehmer fest, welche nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis waren.

Die Kontrollen zeigten ganz deutlich, dass viele Verkehrsteilnehmer im Hinblick auf das Thema E-Scooter nicht ausreichend informiert zu sein scheinen beziehungsweise bekannte Vorschriften nicht konsequent eingehalten werden. Rund ein Viertel aller Verstöße in der vergangenen Kontrollwoche wurden von Kindern und Jugendlichen begangen. Folglich erscheint es aus polizeilicher Sicht unerlässlich, dass Erziehungsberechtigte sich vor der Anschaffung eines derartigen Fahrzeugs ausreichend informieren und ihre Schützlinge entsprechend sensibilisieren. Um etwaige Wissenslücken zu schließen, hatten die Beamten informative Flyer dabei, welche im Bedarfsfall an die Verkehrsteilnehmer oder Eltern ausgehändigt wurden bzw. an abgestellten E-Scootern z.B. an Schulen verteilt wurden.

Die Ergebnisse der vergangenen Kontrollaktion unterstreichen noch einmal, wie bedeutsam derartige Schwerpunkt-Kontrollen im Hinblick auf die Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Straßenverkehr sind. Weitere Kontrollen befinden sich bereits in Planung.

 

Pressemitteilung

Bei Pressemitteilungen handelt es sich nicht um eine neutrale beziehungsweise kritische Berichterstattung im klassischen journalistischen Sinne. Es sind in der Regel Texte von Parteien, Organisationen, Institutionen und Unternehmen und schildern oft nur eine Sicht der Dinge. Die Redaktion von Herzogtum direkt prüft Pressemitteilungen vor Veröffentlichung stets nach bestem Wissen und Gewissen. So werden unter anderem Superlative und nicht belegbare Behauptungen aus den Texten entfernt.

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