Giesensdorf (aa). Die Gemeindevertretung der Gemeinde Giesensdorf kommt am Montag, 9. Februar, um 19.30 Uhr, zu ihrer nächsten Sitzung zusammen. Tagungsort ist das Feuerwehrgerätehaus Giesensdorf.
Auf der Tagesordnung stehen unter anderem formale Beschlüsse sowie aktuelle Themen aus der Gemeindearbeit. Nach der Eröffnung der Sitzung und der Feststellung der Beschlussfähigkeit berät die Gemeindevertretung über mögliche Einwendungen gegen die Niederschrift der Sitzung vom 8. Dezember 2025. Es folgt der Bericht des Bürgermeisters.
Inhaltlich befasst sich das Gremium anschließend mit der Aktualisierung der Beschlussfassung zur Übernahme von Personenbeförderungskosten in den Ferien. Zudem steht eine Grundsatzdiskussion zur Vermietung des Feuerwehrgerätehauses an. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Vorbereitung des Kinder- und Dorffestes am 20. Juni 2026, für das ein Organisationsteam gebildet werden soll.
Wie üblich ist eine Einwohnerfragestunde vorgesehen, in der Bürgerinnen und Bürger Fragen und Anregungen an die Gemeindevertretung richten können. Unter dem Punkt Verschiedenes können weitere Angelegenheiten angesprochen werden.
Die Tagesordnungspunkte Grundstücksangelegenheiten und Personalangelegenheiten sollen nach Maßgabe der Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung voraussichtlich nicht öffentlich beraten werden. Im Anschluss werden die im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse bekannt gegeben.
Tagesordnung:
(1) Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
(2) Beschlussfassung über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift über die Sitzung vom 08.12.2025
(3) Bericht des Bürgermeisters
(4) Aktualisierung der Beschlussfassung zur Übernahme von Personenbeförderungskosten in den Ferien
(5) Vermietung des Feuerwehrgerätehauses, hier: Grundsatzdiskussion
(6) Kinder- und Dorffest am 20.06.2026, hier: Bildung eines Orga-Teams
(7) Einwohnerfragestunde
(8) Verschiedenes
(9) Grundstücksangelegenheiten
(10) Personalangelegenheiten
(11) Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil der Sitzung gefassten Beschlüsse
Die Tagesordnungspunkte (9) und (10) werden nach Maßgabe der Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung voraussichtlich nicht öffentlich beraten.







