Kiel (pm). Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher in Schleswig-Holstein sollen sich bei ihrer Tätigkeit besser schützen können. Das Justizministerium übernimmt die Kosten für die Anschaffung von stichfesten Schutzwesten künftig zu 100 Prozent. In Schleswig-Holstein sind derzeit etwa 130 Personen im Gerichtsvollzieherdienst tätig.
Bislang wurde ein Zuschuss von 50 Prozent gewährt. Bereits vor dem tödlichen Angriff auf einen Gerichtsvollzieher im Saarland vor wenigen Wochen hatte der Verband der Gerichtsvollzieher in Schleswig-Holstein auf die bundesweit vermehrten Angriffe auf ihre Kolleginnen und Kollegen – insbesondere bei Räumungen – hingewiesen. In diesem Zusammenhang war auch eine Ausstattung aller Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher mit Sicherheitswesten bei voller Kostenübernahme durch den Dienstherren gefordert worden.
„Vor dem Hintergrund einer veränderten Sicherheitslage halten wir entsprechende Forderungen für absolut berechtigt, weshalb wir sie nun gerne umsetzen“, erklärte Justizministerin Kerstin von der Decken. „Die Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher haben in unserem Rechtssystem eine wichtige Aufgabe, die der Herstellung von Gerechtigkeit dient. Sie wahren die Interessen von Gläubigern und Schuldnern gleichermaßen. Bei ihrem täglichen Einsatz sollen sie so sicher wie möglich agieren können. Deshalb habe ich mich für die neue Regelung stark gemacht. Ich bin davon überzeugt, dass sie nicht nur einen Schritt hin zu mehr Sicherheit für die Kolleginnen und Kollegen bedeutet, sondern zugleich Ausdruck der gesamtgesellschaftlichen Verantwortung für den Schutz derjenigen ist, die sich täglich für unseren Rechtsstaat einsetzen.“