Herzogtum Lauenburg (pm). Nach mehreren mit Geflügelpest infizierten, tot aufgefundenen Wildvögeln, vor allem Kraniche, gilt ab Sonnabend, 1. November 2025 auch im Kreis Herzogtum Lauenburg die Pflicht zum Aufstallen für Geflügelhaltungen ab 50 Tieren sowie ein Ausstellungsverbot für Geflügel und Tauben. Die zugrundeliegende Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung hat das Kreisveterinäramt am Donnerstag unter www.kreis-rz.de/Bekanntmachungen veröffentlicht.
Folgende Regeln gelten für Geflügelhalterinnen und -halter im gesamten Kreisgebiet über die Allgemeinverfügung des Ministeriums für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz zur Festlegung von vorbeugenden Biosicherheitsmaßnahmen bei Geflügel und in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln hinaus:
· die Tiere müssen entweder im Stall oder unter einer dichten Überdachung gehalten werden, die gegen das Eindringen von Wildvögeln abgeschirmt ist,
· Ausstellungen, Märkte und Veranstaltungen ähnlicher Art mit Geflügel und Tauben sind verboten.
Geflügelhaltungen sind, wie andere Viehhaltungen auch, grundsätzlich meldepflichtig und müssen dem Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung angezeigt werden. Häufig wird dieser Umstand jedoch gerade bei kleineren Privathaltungen übersehen, dies betrifft sowohl die Anmeldung als auch die Abmeldung der Viehhaltung.
Geflügelhalter sollten daher ihre Daten mit dem Meldeformular unter https://www.kreis-rz.de/Tierhaltung beim Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung aktualisieren.
 
			










