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Titel Herzogtum Lauenburg Amt Sandesneben-Nusse

Vortrag zu Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und rechtlicher Vorsorge

Vorsorgedokumente rechtzeitig regeln

von Pressemitteilung
Oktober 19, 2025
Rechte von Bewohnern im Pflegeheim

Foto: Image by Gerd Altmann from Pixabay, hfr

28
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Sandesneben (pm). Was geschieht, wenn aufgrund eines Unfalls, einer schweren Erkrankung oder altersbedingter Einschränkungen keine eigenen Entscheidungen mehr getroffen werden können?
„Wie kann ich beeinflussen, was mit mir geschieht, wenn ich aufgrund eines Unfalls, durch Krankheit oder meines Alters nicht mehr in der Lage bin, meinen Willen bezüglich medizinischer und vor allem lebenserhaltender Maßnahmen zu äußern?“ – diese Frage beschäftigt viele Menschen.

Fragen nach Vorsorgedokumenten gehören heute zum Alltag in Kliniken und Pflegeeinrichtungen. Bereits bei der Aufnahme wird häufig nach einer bestehenden Patientenverfügung gefragt. Um Missverständnisse oder Konflikte über den erklärten Willen zu vermeiden, ist eine klare und eindeutige Formulierung in der Patientenverfügung erforderlich.

Die Patientenverfügung legt fest, welche medizinischen Maßnahmen gewünscht oder abgelehnt werden, wenn keine eigene Entscheidungsfähigkeit mehr besteht.
Die Vorsorgevollmacht ermöglicht es, eine oder mehrere Personen zu bevollmächtigen, im Ernstfall Entscheidungen im Sinne der betroffenen Person zu treffen. Sie gilt als zentrales Instrument zur Wahrung der Selbstbestimmung und kann eine gesetzliche Betreuung vermeiden.

Viele Unsicherheiten bestehen hinsichtlich der formalen Anforderungen, der Gültigkeit und der inhaltlichen Abgrenzung zwischen den einzelnen Vorsorgedokumenten. Antworten auf diese Fragen bietet ein kostenloser Vortrag des Pflegestützpunkts im Kreis Herzogtum Lauenburg.

Als Referenten informieren:

  • Dr. Patrick Lohmann, Ärztlicher Koordinator im Netzwerk Palliative Care im Kreis Herzogtum Lauenburg

  • Dr. med. Norman Kripke, Facharzt für Innere Medizin, Palliativmedizin und Onkologie

  • Vertreterinnen und Vertreter des Betreuungsvereins sowie des Betreuungsamtes Herzogtum Lauenburg

Im Anschluss an die Vorträge besteht die Möglichkeit, Fragen zu stellen und individuelle Anliegen zu besprechen.

Veranstaltungsdetails:
Datum: Mittwoch, 5. November 2025
Uhrzeit: 16:00 – 18:00 Uhr
Ort: Regionalzentrum Sandesneben-Nusse, Am Amtsgraben 4, 23898 Sandesneben

Information und Anmeldung:
Pflegestützpunkt im Kreis Herzogtum Lauenburg
Telefon: 04542 – 82 65 49
E-Mail: info@pflegestuetzpunkt-herzogtum-lauenburg.de

Tags: BeratungPatientenverfügungPflegestützpunktSandesneben

Pressemitteilung

Bei Pressemitteilungen handelt es sich nicht um eine neutrale beziehungsweise kritische Berichterstattung im klassischen journalistischen Sinne. Es sind in der Regel Texte von Parteien, Organisationen, Institutionen und Unternehmen und schildern oft nur eine Sicht der Dinge. Die Redaktion von Herzogtum direkt prüft Pressemitteilungen vor Veröffentlichung stets nach bestem Wissen und Gewissen. So werden unter anderem Superlative und nicht belegbare Behauptungen aus den Texten entfernt.

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