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Titel Gesundheit

Badeverbot: Blaualgen im Gudower See und weiterhin im Möllner Luisenbad

von Pressemitteilung
August 8, 2025
Möllner Luisenbad musste erneut  schließen

Blaualgen vor drei Jahren im Uferbereich des Luisenbades in Mölln. Archivbild: Stadt Mölln, hfr

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Gudow/Mölln (pm). Der Fachdienst Gesundheit der Kreisverwaltung Herzogtum Lauenburg hat am Freitag, 8. August eine Massenentwicklung von Blaualgen im Gudower See in Gudow festgestellt. Der örtlichen Ordnungsbehörde des Amtes Büchen wurde empfohlen, für die Bademöglichkeit am Gudower See ein vorläufiges Badeverbot auszusprechen und mit Hinweistafeln darüber zu informieren.

Foto: Image by Pete Linforth from Pixabay, hfr

Auch an der Badestelle Luisenbad des Schulsees in Mölln wird das bis zum 8. August 2025 angeordnete Badeverbot auf Grund der anhaltenden Blaualgenbelastung von der Stadt Mölln auf Empfehlung des Gesundheitsamtes vorerst bis zum 15. August 2025 verlängert.

Hintergrund: Blaualgen können giftig sein. Nach dem Kontakt mit Blaualgen können Hautreizungen und durch Verschlucken von blaualgenhaltigem Wasser Übelkeit, Erbrechen oder Durchfall auftreten. Bei dem Auftreten derartiger Symptome nach dem Baden in blaualgenhaltigem Wasser sollte ein Arzt aufgesucht werden.

In natürlichen Badegewässern können sich bei bestimmten Wetterbedingungen Blaualgen stark vermehren und das Badevergnügen beeinträchtigen. Derartige Entwicklungen sind meist nicht vorhersehbar oder ändern sich sehr rasch. Die Massenvermehrungen können sich ebenso innerhalb weniger Tage oder sogar Stunden wieder auflösen. Sobald das Baden wieder gefahrlos möglich ist, wird das Gesundheitsamt die Öffentlichkeit darüber unterrichten.

Tags: BadeverbotBlaualgenGudower SeeLuisenbad Mölln

Pressemitteilung

Bei Pressemitteilungen handelt es sich nicht um eine neutrale beziehungsweise kritische Berichterstattung im klassischen journalistischen Sinne. Es sind in der Regel Texte von Parteien, Organisationen, Institutionen und Unternehmen und schildern oft nur eine Sicht der Dinge. Die Redaktion von Herzogtum direkt prüft Pressemitteilungen vor Veröffentlichung stets nach bestem Wissen und Gewissen. So werden unter anderem Superlative und nicht belegbare Behauptungen aus den Texten entfernt.

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