Mölln (pm). Auch der ADFC Mölln-Ratzeburg war beim verkaufsoffenen Sonntag (4.05.2025) in der Möllner Innenstadt mit einem Informationsstand vertreten. Die Mitglieder des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs nutzten die Gelegenheit, um auf die geltenden gesetzlichen Regelungen zum Überholabstand zwischen Autos und Fahrrädern aufmerksam zu machen – ein Thema, das im Alltag vieler Radfahrenden leider oft missachtet wird.
„Wer kennt das nicht? Zu geringer Abstand beim Überholen, Hupen von hinten oder sogar die Aufforderung, doch bitte auf dem Gehweg zu fahren“, berichtete Torsten Walther, einer der beiden Sprecher des ADFC Mölln-Ratzeburg. Dabei sei klar geregelt: Innerorts müssen Radfahrende grundsätzlich auf der Straße fahren. Selbst wenn das Zusatzzeichen „Radfahrer frei“ angebracht ist, bleibt der Gehweg ein Gehweg – keine Alternative zur Fahrbahn.

Mit der Reform der Straßenverkehrsordnung (StVO) im Jahr 2020 wurden klare Abstandsregeln festgelegt: Beim Überholen innerhalb geschlossener Ortschaften gilt ein Mindestabstand von 1,50 Metern, außerorts sogar 2 Meter. Diese Neuregelung ersetzt die frühere, unkonkrete Vorgabe eines „ausreichenden Seitenabstands“ und bringt mehr Sicherheit und Rechtsklarheit für Radfahrende.
Jan Wiegels, ebenfalls Sprecher des ADFC Mölln-Ratzeburg, forderte mehr Engagement seitens der Kommunen Mölln und Ratzeburg:
„Die berechtigten Interessen der zunehmenden Zahl von Radfahrenden müssen bei der Verkehrsplanung in Mölln und Ratzeburg stärker berücksichtigt werden als bisher. Hierzu gehören vor allem sichere Fahrradwege bzw. die Einrichtung von Fahrradstraßen und Tempo 30-Zonen in den Städten. Zudem brauchen wir eine größere Zahl von Abstellanlagen, an denen auch Pedelecs und E-Bikes sicher angeschlossen werden können.“
Das nächste Treffen der ADFC Ortsgruppe Mölln-Ratzeburg findet am Montag, 12. Mai 2025, 18 Uhr in Ratzeburg im Restaurant AURA, Am Markt statt. Interessierte sind willkommen.

Image by Markéta Klimešová from Pixabay
Der ADFC informiert in Mölln über Regeln beim Überholen von Fahrradfahrern
Mölln. Am Sonntag, 4. Mai 2025, war in der Möllner Innenstadt verkaufsoffener Sonntag. Auch der ADFC Mölln-Ratzeburg war mit einem Infostand dabei. ADFC ist die Abkürzung für: Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club. Die Mitglieder vom ADFC haben mit den Menschen über das Fahrradfahren gesprochen. Ein wichtiges Thema war: Wie viel Abstand muss ein Auto beim Überholen von einem Fahrrad einhalten?
Viele Autofahrer überholen zu nah
Torsten Walther ist Sprecher vom ADFC Mölln-Ratzeburg. Er sagt: „Viele kennen das. Ein Auto fährt beim Überholen ganz nah am Fahrrad vorbei. Manche Autofahrer hupen sogar oder sagen: Fahr doch auf dem Gehweg!“ Aber das ist falsch. In der Stadt müssen Fahrradfahrer auf der Straße fahren. Auch wenn es ein Schild gibt mit „Radfahrer frei“, ist der Gehweg trotzdem kein richtiger Weg für Fahrräder.
Die Regeln zum Abstand sind klar
Im Jahr 2020 gab es neue Regeln für den Verkehr. Die Regeln stehen in der Straßen-Verkehrs-Ordnung. Die Abkürzung ist StVO. Seit 2020 gilt:
– In der Stadt müssen Autos beim Überholen 1,50 Meter Abstand halten.
– Außerhalb von der Stadt müssen es sogar 2 Meter sein.
Früher stand nur: Der Abstand muss „ausreichend“ sein. Jetzt ist genau geregelt, wie groß der Abstand sein muss. Das macht es sicherer für Fahrradfahrer.
ADFC fordert bessere Wege für Fahrradfahrer
Jan Wiegels ist auch Sprecher vom ADFC Mölln-Ratzeburg. Er sagt: „In Mölln und Ratzeburg gibt es immer mehr Menschen, die Fahrrad fahren. Die Städte müssen mehr für diese Menschen tun. Wir brauchen sichere Fahrradwege. Oder auch Straßen nur für Fahrräder. Und in den Städten soll es öfter Tempo 30 geben. Außerdem brauchen wir mehr Fahrrad-Ständer. Auch Pedelecs und E-Bikes sollen dort sicher angeschlossen werden können.“
Nächstes Treffen vom ADFC
Das nächste Treffen vom ADFC Mölln-Ratzeburg ist am Montag, 12. Mai 2025. Es beginnt um 18.00 Uhr. Der Ort ist das Restaurant AURA in Ratzeburg, Am Markt.
Alle Interessierten können gern kommen.