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Titel Herzogtum Lauenburg

Hunde willkommen in Mölln – aber bitte anmelden!

von Pressemitteilung
April 7, 2025
Hunde willkommen in Mölln – aber bitte anmelden!

Hinweise der Stadt Mölln zur Hundeanmeldung; Foto Lucio Liu (Pixabay)

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Mölln (pm). Die Stadt Mölln heißt alle (neuen) Hundehalter herzlich willkommen. Damit das Zusammenleben von Mensch und Tier in der schönen Eulenspiegelstadt reibungslos funktioniert, möchte die Stadtverwaltung freundlich an die gesetzliche Anmeldepflicht erinnern.

Warum die Anmeldung wichtig ist:  Die Hundeanmeldung ist nicht nur eine formale Angelegenheit, sondern ein wichtiger Beitrag für das Wohl der Stadt. Sie ermöglicht es der Stadtverwaltung, einen umfassenden Überblick über die Hundepopulation in Mölln zu erhalten, einschließlich der Anzahl und Rasse der Hunde sowie der Anzahl gefährlicher Hunde. Wie jede Steuer ist sie eine öffentlich-rechtliche Abgabe, der keine bestimmte Leistung (etwa das Reinigen der Straßen von Hundekot) gegenübersteht und die nach dem Gesamtdeckungsprinzip zur Finanzierung aller kommunalen Aufgaben mitverwendet wird.

Anmeldung leicht gemacht: Die Anmeldung eines Hundes bei der Stadt Mölln ist unkompliziert und kann auf verschiedenen Wegen erfolgen:
Online: Das Anmeldeformular ist auf der Webseite der Stadt Mölln unter www.moelln.de (Leben & Erleben, Freizeit & Erholung, Hunde in Mölln) zu finden.

Image by Mircea Iancu from Pixabay

Persönlich: Gerne können Hundehalter das Formular auch im Fachdienst Steuern im 1. OG des Stadthauses Mölln (Wasserkrüger Weg 16) oder im benachbarten Bürgerservicebüro (Wasserkrüger Weg 14) abholen.

Wichtige Informationen zur Hundehaltung: Auf der städtischen Webseite finden Interessierte unter der Rubrik „Hunde in Mölln“ (www.moelln.de, Leben & Erleben, Freizeit & Erholung) nicht nur das An- und Abmeldeformular, sondern auch viele weitere nützliche Informationen rund um die Hundehaltung in Mölln:

– Die aktuelle Hundesteuersatzung der Stadt Mölln mit allen Details zu Steuerhöhe, Ermäßigungen, Befreiung und Hundesteuermarken.
Das Schleswig-Holsteinische Gesetz über das Halten von Hunden (HundeG).

– Hinweise zur Anlein- und Kennzeichnungspflicht.

– Informationen zur Beseitigung von Hundekot.

– Tipps zu hundefreundlichen Orten und Adressen zum Thema Tiergesundheit.

– Regelmäßige Kontrollen durch den Ordnungs- und Servicedienst

Hundehalter sollten beachten, dass der Ordnungs- und Servicedienst der Stadt Mölln die Einhaltung der Anmeldepflicht regelmäßig kontrolliert. Bei Verstößen können hohe Bußgelder verhängt werden.  Die Stadt Mölln bittet alle Hundehalter, deren Hunde noch nicht angemeldet sind, dies im Sinne einer harmonischen Stadtgemeinschaft schnellstmöglich nachzuholen.  Weiterhin ist darauf zu achten, die Hundesteuermarke stets mitzuführen. Bei Fragen zur Hundeanmeldung oder zur Hundehaltung in Mölln stehen die Mitarbeiter:innen der Steuerabteilung gerne zur Verfügung: Per Email an steuern@moelln.de

; Telefonisch: 04542 / 803168
Tags: HundeHundesteuerMölln

Pressemitteilung

Bei Pressemitteilungen handelt es sich nicht um eine neutrale beziehungsweise kritische Berichterstattung im klassischen journalistischen Sinne. Es sind in der Regel Texte von Parteien, Organisationen, Institutionen und Unternehmen und schildern oft nur eine Sicht der Dinge. Die Redaktion von Herzogtum direkt prüft Pressemitteilungen vor Veröffentlichung stets nach bestem Wissen und Gewissen. So werden unter anderem Superlative und nicht belegbare Behauptungen aus den Texten entfernt.

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