Kiel (pm). Das Landwirtschaftsministerium stellt wieder Fördermittel der Europäischen Union bereit, um die Kommunen im ländlichen Raum bei der Modernisierung ihres gemeindlichen Wegenetzes unterstützen zu können. Die entsprechenden neuen Förderrichtlinien wurde am 31. Januar veröffentlicht. Für die bis Ende 2029 laufende neue EU-Förderperiode stehen 8 Millionen Euro aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) bereit. Ergänzt werden die EU-Mittel mit rund 1,86 Millionen Euro aus der vom Bund und dem Land Schleswig-Holstein finanzierten Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK).
„Schleswig-Holstein ist ein Flächenland und ein Land der ländlichen Räume, gute Wege sind von elementarer Bedeutung. Im ländlichen Wegenetz sind viele dieser Wege und vor allem auch Brücken in die Jahre gekommen und halten den gestiegenen Verkehrsanforderung nicht mehr stand. Ihr Ausbau stellt viele Kommunen vor große finanzielle Herausforderungen. Gut ausgebaute Wege sind dabei nicht nur für die Landwirtschaft wichtig, sondern tragen vor allem auch in den Bereichen Naherholung und Tourismus erheblich zur Attraktivität der ländlichen Räume bei. Ich freue daher, dass wir die Kommunen bei dieser wichtigen Aufgabe finanziell entlasten können“, sagte Werner Schwarz, Minister für die ländlichen Räume.
In der in diesem Jahr auslaufenden EU-Förderperiode wurden seit 2016 insgesamt 65 Vorhaben mit rund 13 Millionen EU-Mitteln bei einem Investitionsvolumen von rund 27 Millionen Euro gefördert. Mit diesen Mitteln konnten 82 Kilometer Ortsverbindungs- und Hauptwirtschaftswege ausgebaut sowie 10 Brücken erneuert werden.
Die neuen Förderrichtlinien sind ab sofort nutzbar. Die Antragstellung und Bewilligung erfolgt wie bisher über das Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung (LLnL). Weitere Informationen zur Förderung finden sich unter: schleswig-holstein.de – Ländliche Räume – Modernisierung ländlicher Wege
Hintergrund:
Ziel des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) ist es, in Dörfern und Gemeinden die Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft zu fördern, eine ausgewogene räumliche Entwicklung der ländlichen Wirtschaft und der ländlichen Gemeinschaft sicherzustellen und die nachhaltige Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen sowie den Klimaschutz zu gewährleisten.
Für das schleswig-holsteinische Landesprogramm für den ländlichen Raum (LPLR) stehen im Förderzeitraum 2023-2027 im Rahmen des deutschen GAP-Strategieplans insgesamt etwa 546 Millionen Euro zur Verfügung. Davon 436 Millionen Euro aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds (ELER), die durch rund 109 Millionen Euro nationale Mittel kofinanziert werden.