Kiel (pm). Katzen, die verwildert sind, leiden, weil sie nicht mehr artgerecht versorgt werden. Zugleich belasten sie die natürlichen Lebensgemeinschaften in Wald, Feld und Flur. Ein wirksames und erfolgreiches Instrument ist die Kastration von freilebenden Katzen. Das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV) setzt sich deshalb auch im Frühjahr 2025 erneut für den Schutz freilebender Katzen ein. Ab Montag, 17. Februar 2025, besteht in verschiedenen Regionen Schleswig-Holsteins wieder die Möglichkeit, freilebende Katzen, die sich nicht in fester menschlicher Obhut befinden, im Rahmen eines durch die Tierärztekammer Schleswig-Holstein verwalteten Fonds kastrieren zu lassen. Dieses Angebot richtet sich primär an die lokalen Tierschutzvereine und ist Teil der Kooperation zwischen Tierschutzverbänden, der Tierärzteschaft, den Kommunen, dem Landesjagdverband und dem Land Schleswig-Holstein.
Verbraucherschutzstaatssekretärin Anne Benett-Sturies sagte dazu: „Das Katzenkastrationsprojekt ist ein Erfolgsmodell in Schleswig-Holstein – sowohl für den Tier- als auch für den Artenschutz. Es trägt wesentlich zur Entlastung der Tierheime bei. Dank der im Jahr 2024 eingeführten Optimierungen konnten sowohl die Frühjahrs- als auch die Herbstaktion landesweit reibungslos umgesetzt werden. In enger Abstimmung mit allen Beteiligten und durch die erfolgreiche Gewinnung zusätzlicher Fördermittel sind wir in der Lage, die kommende Aktion auf einen Zeitraum von sechs Wochen auszuweiten.“ Die Staatssekretärin hob zudem die Bedeutung des ehrenamtlichen Engagements hervor: „Der Erfolg dieser Aktion ist maßgeblich dem unermüdlichen Einsatz der zahlreichen Helferinnen und Helfer zu verdanken, die die Katzen einfangen, transportieren und anschließend wieder freilassen.“ Nochmals appellierte Benett-Sturies an alle Halterinnen und Halter, ihrer Verantwortung gegenüber ihrem Tier gerecht zu werden.
Ellen Kloth, Vorsitzende des Landesverbands Schleswig-Holstein des Deutschen Tierschutzbundes, ergänzte: „Die Tierheime sind nach wie vor mit Katzen überfüllt. Fundkatzen kommen regelmäßig unkastriert und krank ins Tierheim und erfordern einen erhöhten Pflegeaufwand. An ihrem Verhalten ist erkennbar, dass viele von ihnen von freilebenden Katzen abstammen. Die landesweite Katzenkastrationsaktion ist ein wesentlicher Beitrag, um das Katzenelend zu vermeiden. Die Frühjahrsaktion wird wieder durch Lotto Bingo, Stiftungen und private Spender gefördert. Durch das Engagement der ehrenamtlichen Helfer und aller Förderer sollen möglichst viele Katzen kastriert, gekennzeichnet und registriert werden. Wir appellieren aber auch an alle privaten Katzenhalter, ihre Katzen kastrieren zu lassen. Denn unkastrierte Freigängerkatzen vermehren sich auch mit freilebenden Katzen. Nur eine konsequente Kastration sowohl der freilebenden Katzen als auch der Freigängerkatzen aus privater Haltung kann langfristig den Katzenbestand im Land verringern.“
Dr. Evelin Stampa, Präsidentin der Tierärztekammer Schleswig-Holstein, wies auf die gute Koordination des Katzenkastrationsprojekts hin: „Die Tierärztekammer beteiligt sich gerne mit ihrem fachlichen Können der Kastration und ihrer Spende von 30 Euro je Tier an dem Projekt.“
Katharina Erdmann, ehrenamtliche Landestierschutzbeauftragte und 1. Vorsitzende des Landestierschutzverbandes Schleswig-Holstein, betonte, dass die landesweite Kastrationsaktion ein wichtiger Baustein geworden sei: „Wie hoch der Bedarf ist, zeigt auch der Einsatz der Tierschutzvereine, die darüber hinaus das ganze Jahr über auf eigene Kosten verwilderte Hauskatzen kastrieren lassen. Ich appelliere an alle Katzenhalterinnen und -halter, die Verantwortung zu übernehmen und das eigene Tiere kastrieren zu lassen.“
Voraussetzung für die Teilnahme an der Aktion und der damit verbundenen Übernahme der Behandlungskosten ist, dass die Katzen im Aktionszeitraum in einer der teilnehmenden Gemeinden gefangen wurden. Der Fokus sollte auf die Hotspots, an denen sich die Tiere aufhalten, gelegt werden. Die jeweiligen Hotspots können bei den zuständigen Gemeinden oder den örtlichen Tierschutzvereinen erfragt werden. Von dem Fänger bzw. der Fängerin ist ein dafür vorbereiteter Vordruck auszufüllen und zu unterschreiben. Der Vordruck bestätigt, dass es sich tatsächlich um eine freilebende Katze handelt. Die Kosten für die Kastrationen werden in voller Höhe übernommen: 30 Euro durch Spende (Honorarverzicht) der durchführenden Tierarztpraxen und 125 Euro bzw. 156 Euro Restkostenübernahme durch den Fonds, je nachdem, ob es sich um einen Kater oder eine weibliche Katze handelt. Alle Katzen müssen nach der Kastration wieder an die Stelle gebracht werden, wo sie gefangen wurden. Die Aktion ist bis zum 31. März 2025 geplant. Falls die Mittel im Fonds erschöpft sind, wird die Aktion vorzeitig durch die Tierärztekammer Schleswig-Holstein beendet.
Das Land Schleswig-Holstein hat für das Jahr 2025 einen Betrag von 110.000 Euro bereitgestellt. Der Deutsche Tierschutzbund und der Landesverband Schleswig-Holstein beteiligten sich mit 10.000 Euro. Zusätzlich konnte in 2024 durch das Engagement des Deutschen Tierschutzbund Landesverband S-H e. V. eine Förderung der BINGO! – Umweltlotterie über 155.000 Euro akquiriert werden, dessen Hälfte für die Frühjahresaktion 2025 vorgesehen ist. Die teilnehmenden Gemeinden übernehmen weiterhin 50 Prozent der jeweils in der Gemeinde entstandenen Kastrationskosten. Auch Privatpersonen haben die Möglichkeit, sich finanziell an der Aktion zu beteiligen.
Zwischen 2014 und Frühjahr 2025 wurden in Schleswig-Holstein im Rahmen der Aktion gegen Katzenelend bereits rund 31.600 Katzen kastriert. Dabei handelte es sich zu rund 60 Prozent um weibliche Tiere und zu rund 40 Prozent um Kater.
Hintergrund:
Die Zahl von freilebenden, nicht an Menschen gebundenen Katzen steigt stetig. Auf der Suche nach Nahrung werden die Tiere jedoch nicht immer fündig und ein Teil der Tiere ist krank und/oder verletzt. Gleichwohl bekommen die Katzen Nachwuchs. Viele der jungen Katzen werden daher bereits krank geboren und leiden unter Mangelernährung, Parasitenbefall und Infektionen.
In diesem Zusammenhang weist das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV) darauf hin, dass Privatpersonen, die herrenlose Katzen füttern, Verantwortung und Pflichten übernehmen.
Alle erforderlichen Dokumente (Liste der teilnehmenden Gemeinden, Vordruck und Datenschutzerklärung) befinden sich auf folgender Webseite: www.gegenkatzenelend.schleswig-holstein.de