Kiel (pm). Vor dem Hintergrund des im vergangenen Jahr hohen deutschlandweiten Infektionsgeschehens der Blauzungenkrankheit (BTV) weist das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV) erneut auf die Bedeutung der Impfung als effektives Mittel der Tierseuchenbekämpfung hin und sichert den tierhaltenden Betrieben finanzielle Unterstützung für die Grundimmunisierung ihrer Tierbestände zu.
„Mit zunehmenden Temperaturen im Frühjahr beginnt auch wieder die Gnitzen-Saison – und damit steigt das Risiko einer Ansteckung mit der Blauzungenerkrankung erheblich. Umso wichtiger ist es, insbesondere in bislang ungeimpften Beständen empfängliche Tiere wie Rinder, Schafe und Ziegen zeitnah durch Impfungen zu schützen. Schleswig-Holstein wird dazu auch in diesem Jahr erneut einen finanziellen Zuschuss gewähren. Wir wollen damit die tierhaltenden Betriebe im Land finanziell entlasten und die Tiergesundheit nachhaltig sichern“, sagte Landwirtschaftsminister Werner Schwarz.
Seit Juni 2024 ermöglichte das Landwirtschaftsministerium den Tierhaltenden per Allgemeinverfügung, den Einsatz von drei Impfstoffen gegen den Serotyp 3 der Blauzungenkrankheit, deren Anwendung per Verordnung durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) gestattet wurde. Je nach Impfstoff schützt schon eine einmalige Impfung Schafe und Ziegen vor schweren Krankheitssymptomen und Tod. Dagegen müssen Rinder zweimal geimpft werden.
Der Zuschuss beträgt auch in diesem Jahr 1 Euro pro Schaf bzw. Ziege und 2 Euro pro Rind. Die Bestandsimpfungen müssen bis zum 7. Juni 2025 abgeschlossen sein und in der HI-Tier-Datenbank dokumentiert werden. Die Eintragungen dienen gleichzeitig dazu, die Zuschussgewährung unbürokratisch umzusetzen und den BTV3-Impfzuschuss je Tierbestand festzusetzen. Gesonderte Anträge oder Belege werden nicht benötigt. Die Tierhalterinnen und Tierhalter erhalten den Zuschuss durch Verrechnung mit den Beiträgen zum Tierseuchenfonds, die zum nächsten Meldestichtag erhoben werden. Der festgesetzte BTV3-Impfzuschuss wird auf der Beitragsrechnung des Tierseuchenfonds ausgewiesen.
Hintergrund:
Die Blauzungenkrankheit (BTV-3) ist eine anzeigepflichtige Tierseuche, die durch Gnitzen (kleine, blutsaugende Mücken) übertragen wird. Es erkranken vor allem Schafe und Rinder, aber auch Ziegen, Alpakas, Lamas und Wildwiederkäuer. Die Blauzungenkrankheit ist für den Menschen ungefährlich und der Verzehr von Fleisch- und Milchprodukten unbedenklich. BTV-3 trat im Herbst 2023 erstmals in Mitteleuropa auf.
Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) schätzt das Risiko einer saisonalen Übertragung des Virus durch sogenannte Gnitzen im Zeitraum von Mai bis Oktober als besonders hoch ein. Tierhalterinnen und Tierhalter, die bei ihren Tieren Fieber, Fressunlust, gestörtes Allgemeinbefinden, gerötete Schleimhäute, Speichelfluss und Schwellungen von Kopf, Zunge und Lippen oder Entzündungen der Euter- oder Klauenhaut beobachten, sollen dies tierärztlich abklären lassen und ihr zuständiges Veterinäramt informieren.
Weitere Informationen zur Blauzungenkrankheit und den Regelungen zur Verbringung finden Sie hier:
· Informationen der Landesregierung: https://www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/T/tiergesundheit/blauzungenkrankheit.
· Informationen des Friedrich-Loeffler-Instituts: https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/blauzungenkrankheit/