Herzogtum Lauenburg (pm). In der Kreistagssitzung am 10. Okt. 2024 wurde unter TOP 12 über die Regelungen für den Bootsverkehr auf den Ratzeburger Seen abgestimmt. Eine neue Regelung soll ab dem 1. Januar 2025 in Kraft treten. Die Kreistagsfraktion der FDP nimmt hierzu Stellung:
„Der Ratzeburger See ist der Lieblingssee Schleswig-Holsteins. Das ist Ergebnis der seit 2011 durchgeführten online-Befragung. 2021 hat der Ratzeburger See den Plöner See als Lieblingssee von S-H abgelöst und hält diese Position. Das soll so bleiben.
Der See ist in der Weichseleiszeit vor 10 000 Jahren entstanden. Er hat die größte Tiefe vor Römnitz von 24 Meter, ein Kolk, der durch ein Gletschertor ausgespült wurde. Die Angabe in der Literatur, er sei eine Kryptodepression trifft nicht zu. Der Ratzeburger See wird mindestens seit 1274, also seit 750 Jahren, genutzt. Damals verpfändete der Herzog von Sachsen, Engern und Westfalen die Eigentums- und Nutzungsrechte an einen Lübecker Bürger für 280 Mark Lübsche Pfennige. Es gab ein Fischwehr bei Rothenhusen, dem Ausfluss des Sees in die Wakenitz.
Zuflüsse sind die Bäk, der Schaalseekanal und die Jutebek, das Einzugsgebiet umfasst 319 km2 (seit 1925, Bau des Schaalseekanals). Die Ökologische Zustandsbewertung durchgeführt vom LLUR 2021 nach der EG Wasserrahmenrichtlinie gibt unserem See überwiegend befriedigende Noten.
Bewertet wurden Hydrologie und Morphologie, die Flora: Mikroalgen und Unterwasservegetation, die Fische. In einer Skala von 1 – 5 wird der See mit einer 3 bewertet. Allerdings der Phosphorgehalt ist wie in den meisten schleswig-holsteinischen Seen zu hoch. Das Phosphorziel der Wasserrahmenrichtlinie wird nicht eingehalten. Ursache dürften die beiden Großkläranlagen sein neben weiteren Kleinkläranlagen, sowie die Erosion und diffuse Einträge über die Luft.
Ziel der heute zu verabschiedenden Regelungen für den Bootverkehr auf den Ratzeburger Seen ist es, die Natur wie auch den Erlebniswert des Sees für Einheimische wie auch Touristen zu erhalten.
Mit den bisherigen Regelungen ist dies weitgehend gelungen, daher ist es richtig, sich an den bisherigen Regelungen zu orientieren. Gleichzeitig sollte Fehlentwicklungen begegnet werden. Insbesondere gilt es bei der Durchführung von Veranstaltungen mit der Festlegung des Zeitpunktes Erfordernisse des Artenschutzes zu berücksichtigen.
Grundlage der Regelungen ist das Artenschutzgutachten, das im Wesentlichen Beobachtungen zur Vogelwelt darstellt und auch ältere Beobachtungen einbezieht. Ich gehe davon aus, dass sie zutreffend sind.
Ärgerlich sind einige Passagen. Warum in das Gutachten zum Ratzeburger See aufgenommen wurde, dass in NRW mal ein Eisvogelbrutplatz zerstört wurde, erschließt sich mir nicht. Es gibt leider Menschen, die Regeln missachten.
Auch der Absatz mit Aussagen über das sogenannte Sportangeln mit Zitaten aus dem vorigen Jahrtausend ist überflüssig. Die anglerische Praxis hat sich längst gewandelt hat.
Ebenfalls ist die Orientierung am Mechower See völlig verfehlt. In direkter Nachbarschaft zum Ratzeburger See leben 22 000 Menschen. Am Mechower See leben dagegen nur etwa 100 Menschen, die Bewohner von Mechow und Wietingsbek. Es ist wohl nachvollziehbar, dass der Mechower See geringere menschliche Einflüsse zu verzeichnen hat als der Ratzeburger See. Dies hat Einfluss auf die Brutvögel. Es ist weder möglich noch kann es gewollt sein, den Einfluss von Bewohnern und Gästen am Ratzeburger See so zu begrenzen, dass die Brutvogeldichte am Mechower See erreicht wird.
Wichtig ist, dass die Regelungen für die Menschen nachvollziehbar sind, damit sie diese auch dann beachten, auch wenn kein Ranger ihnen über die Schulter schaut.
Auch die Hinweise, die die Regelungen vermitteln, sollten so gestaltet sein, dass sie unseren Lieblingssee nicht verschandeln. Die gelben Schilder am Garrensee sind ein abschreckendes Beispiel.
Wir alle wollen Natur und Erlebniswert der Ratzeburger Seen erhalten. Dafür ist Eigenverantwortung gefordert und Respekt vor der Natur und gegenseitige Rücksichtsnahme. Die FDP Kreistagsfraktion stimmt den vorgelegten Befahrensregelungen zu.“