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Titel Amt Lüttau

Badeverbot an zwei Badestellen aufgehoben

von Pressemitteilung
August 23, 2024
Aufhebung Badeverbot am Ratzeburger Küchensee, Badestelle am Hallenbad Aqua Siwa

Foto: https://pixabay.com/users/jan-mallander-615621/, hfr

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Basedow/Gudow (pm). An der Badestelle „Lanzer See, Am Campingplatz in Basedow“ ist wieder ein ungetrübtes Badevergnügen möglich. Das ausgesprochene Badeverbot auf Grund einer Blaualgenmassenentwicklung in dem Gewässer wurden am Donnerstag, 22. August 2024 wieder aufgehoben. Dies teilte der Fachdienst Gesundheit der Kreisverwaltung Herzogtum Lauenburg mit.

Auch an der Bademöglichkeit „Gudower See“ in Gudow ist wieder ein ungetrübtes Badevergnügen möglich. Die ausgesprochene Badewarnung auf Grund der Massenentwicklung von Blaualgen (Cyanobakterien) in dem Gewässer wurde am Freitag, 23. August 2024 wieder aufgehoben. Dies teilte der Fachdienst Gesundheit der Kreisverwaltung Herzogtum Lauenburg mit.

Dennoch weist der Kreis Herzogtum Lauenburg darauf hin, dass an allen natürlichen Badegewässern weiterhin naturbedingte Belastungen wie beispielsweise Blaualgen oder Zerkarien auftreten und das Badevergnügen beeinträchtigen können. Derartige Entwicklungen sind meist nicht vorhersehbar oder ändern sich sehr rasch.

Nach dem Baden in stark blaualgenhaltigem Wasser kann es zu Beschwerden wie Hautreizungen kommen. Nach dem Verschlucken einer größeren Menge von blaualgenhaltigem Wasser können auch Beschwerden wie Übelkeit, Erbrechen oder Durchfall auftreten. In allen Fällen sollte ein Arzt aufgesucht werden.

„Übernehmen Sie Verantwortung für sich und Ihre Familie. Sie entscheiden selbst, wenn das Baden nicht bereits verboten wurde“, sagen die Verantwortlichen. Sind die Blaualgen wieder verschwunden, ist das Baden wieder gefahrlos möglich.

Bei den sogenannten Zerkarien handelt es sich um mikroskopisch kleine Saugwurmlarven, die in fast jedem Gewässer mit starkem Wasservogel- und Wasserschneckenbesatz zu finden sind.

Zerkarien sind besonders in flachen Ufergewässern, wo auch ihr Zwischenwirt, die Wasserschnecke lebt, zu finden. Bei hohen Wassertemperaturen werden unmäßig viele Wurmlarven von den Wasserschnecken ausgeschieden. Die Hauptschwärmzeit der Zerkarien beginnt mit der Badesaison im Frühsommer und erreicht im Spätsommer einen zweiten Höhepunkt. Auf der Suche nach ihrem Hauptwirt (Wasservögel), dringen sie auch in die Haut von Menschen (Fehlwirt) ein, sterben dort aber ab. Dadurch wird bei den betroffenen Personen auf der Haut eine allergische Reaktion mit roten Flecken und stark juckenden Quaddeln (ähnlich wie Mückenstiche) hervorgerufen.

Diese harmlose aber unangenehme Hauterkrankung klingt nach einigen Tagen wieder ab und führt grundsätzlich zu keinen weiteren gesundheitlichen Beeinträchtigungen. Badeverbote müssen daher an betroffenen Badestellen nicht ausgesprochen werden.

Die aktuellen Badegewässerdaten von den EU-Badestellen des Kreises, sowie weitere Informationen zu Blaualgen und Zerkarien, können Sie auf der Homepage der Landesregierung unter www.badegewaesserqualitaet.schleswig-holstein.de nachlesen.

Die Badesaison und die Überprüfung der Badegewässer enden am 15. September 2024. Im nächsten Jahr werden im Mai die Überprüfungen rechtzeitig vor Beginn der Badesaison, am 1. Juni 2025, wieder aufgenommen.

Tags: BadeverbotBasedowBlaualgenGudowGudower See

Pressemitteilung

Bei Pressemitteilungen handelt es sich nicht um eine neutrale beziehungsweise kritische Berichterstattung im klassischen journalistischen Sinne. Es sind in der Regel Texte von Parteien, Organisationen, Institutionen und Unternehmen und schildern oft nur eine Sicht der Dinge. Die Redaktion von Herzogtum direkt prüft Pressemitteilungen vor Veröffentlichung stets nach bestem Wissen und Gewissen. So werden unter anderem Superlative und nicht belegbare Behauptungen aus den Texten entfernt.

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