Geesthacht (pm). 100 Jahre Stadtrecht: 100 Pflanzen für 100 Gärten – unter diesem Motto beteiligt sich der Fachdienst Umwelt der Geesthachter Stadtverwaltung an dem Programm des Stadtwerke-Festzelts, das am Freitag, 14. Juni 2024, anlässlich des Stadtjubiläums auf dem Menzer-Werft-Platz eröffnet wird.
„Wir geben insektenfreundliche Sträucher an Bürgerinnen und Bürger Geesthachts kostenlos aus. Wer Interesse hat, kommt einfach zu unserem Stand“, kündigt der Fachdienst Umwelt der Stadtverwaltung an, der sich entschieden hat, ausschließlich heimische Sträucher zu verteilen. Geesthachterinnen und Geesthachter können sich auf folgende Sorten freuen, die in 60 bis 100 Zentimeter Höhe ausgegeben werden: Kornelkirsche, Gewöhnlicher Schneeball, Sternchenstrauch, Kupferfelsenbirne, Gemeine Heckenkirsche und Purpur-Hartriegel. „Wir freuen uns im Nachgang dann über ein Foto, wenn die Sträucher eingepflanzt worden sind. Dieses kann an die Adresse umwelt@geesthacht.de gemailt werden und wir werden es dann gerne in einer Fotogalerie auf der städtischen Website veröffentlichen.“
Die Aktion läuft am 15. Juni von 10 bis 12 Uhr sowie am 20. Juni von 16 bis 18 Uhr am Menzer-Werft-Platz und ist ein weiterer Baustein auf dem Weg zu mehr Blühinseln im Stadtgebiet. Eine weitere Jubiläums-Aktion mit gleichem Ziel: In der Tourist-Information (Bergedorfer Straße 28) werden zum 100-jährigen Jubiläum kostenfrei Samentüten ausgegeben, die Saatgut insektenfreundlicher Pflanzen enthalten.
Zum Hintergrund: Am 2. Januar 2024 jährte sich die Ernennung Geesthachts zur Stadt zum 100. Mal. Das ist Grund genug, 2024 zum Jubiläumsjahr zu ernennen und mit zahlreichen Events zu spicken. Am 2.1.1924 wurde mit neuer Hamburger Städteordnung Geesthacht zur Stadt erhoben. Die Erhebung zur Stadt wird explizit in den Übergangsbestimmungen in Art. 65 angesprochen, welche die Wahl der Geesthachter Stadtgremien regelte. Von nun an war es in Geesthacht beispielsweise erstmals überhaupt möglich einen Bürgermeister zu wählen. Zuvor hatte die höchstgestellte Person der Ortsverwaltung nur Titel und Kompetenzen eines (dörflichen) „Gemeindevorstehers“. Der Erlass der Stadtsatzung am 13.6.1924 war eine Folge der Stadterhebung. Die Stadtsatzung war ähnlich einer heutigen Hauptsatzung, also die Basisnorm für das Handeln der Stadt als Kommune. Die Stadtsatzung vom Juni 1924 ersetzte so das alte Ortsstatut der bisherigen Landgemeinde Geesthacht von 1874. „Stadt“ war Geesthacht rechtlich aber schon ab dem 2. Januar 1924.