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Titel Herzogtum Lauenburg Geesthacht

Land übergibt Planfeststellungsbeschluss für Bau der Ortsumgehung Geesthacht

von Pressemitteilung
April 2, 2024
Umfassende Beratungsangebote für Kulturschaffende

Geesthacht/Kiel (pm). Grünes Licht des Landes für den Neubau der Ortsumgehung Geesthacht im Kreis Herzogtum Lauenburg: Das Amt für Planfeststellung Verkehr Schleswig-Holstein (APV) hat heute (28. März) in Kiel den über 600 Seiten starken Planfeststellungsbeschluss an die Autobahn GmbH des Bundes (Niederlassung Nord) und den Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV.SH) übergeben. „Damit sind wir bei diesem für die wirtschaftliche Entwicklung der Region und die Entlastung der Innenstadt Geesthacht wichtigen Projekt einen riesigen Schritt weiter“, sagte Verkehrsstaatssekretär Tobias von der Heide. Der Beschluss wurde durch APV-Chef Martin Hamm an die beiden Vorhabenträger überreicht. „Im Mai werden sämtliche Planunterlagen dann auch öffentlich ausgelegt“, sagte Hamm.

Wie von der Heide erläuterte, betrifft das Projekt den Neu- und Ausbau der Autobahn A 25 sowie den Neubau der Bundesstraße B 5 einschließlich zahlreicher Folgemaßnahmen, wie etwa zusätzliche Lärmschutzanlagen und Kompensationsmaßnahmen für Eingriffe in Natur und Landschaft. Der Planfeststellungsbeschluss ist sofort vollziehbar. „Das heißt, dass vorbehaltlich von Rechtsmitteln unmittelbar mit den Arbeiten begonnen werden könnte“, erläuterte Hamm.

Carsten Butenschön, Direktor der Niederlassung Nord, sagte dazu: „Wir freuen uns sehr über den Planfeststellungsbeschluss und starten mit den Vorbereitungen für die vorauslaufenden Umweltschutz- und Ausgleichsmaßnahmen.

Vorrangiges Ziel des -Projekts, für das der vordringliche Bedarf festgestellt wurde, ist die Entlastung des innerstädtischen Bereichs von den Durchgangsverkehren. „Durch die Verringerung der Verkehrsbelastung wird es zu einer Minderung der Lärm- und Schadstoffimmissionen und damit einer Verbesserung der Wohn- und Aufenthaltsqualität kommen“, sagte von der Heide. Die Ortsumgehung schaffe zudem eine leistungsfähige Regionalverbindung, die auch mit einer verbesserten Erreichbarkeit der B 404 verbunden sei. Davon würden neben Geesthacht auch die umliegenden Gemeinden profitieren.

Mit der Maßnahme einhergehende, nicht vermeidbare Umweltbeeinträchtigungen werden laut von der Heide durch vielfältige Ausgleichs- und Vermeidungsmaßnahmen kompensiert. So habe das APV schon im Rahmen einer vorläufigen Anordnung Sorge dafür getragen, dass Maßnahmen für den Artenschutz effektiv umgesetzt werden können. Auch auf landwirtschaftliche Belange und auf das Eigentum wurde, soweit möglich,    Rücksicht genommen. Es sei versucht worden, eine für alle Parteien zufriedenstellende Lösung zu finden, so APV-Chef Hamm.

Der Planfeststellungsbeschluss und die festgestellten Planunterlagen werden voraussichtlich im Mai zur Einsichtnahme ausliegen und werden auch  online unter https://planfeststellung.bob-sh.de/ abrufbar sein.

Tags: GeesthachtOrtsumgehung Geesthacht

Pressemitteilung

Bei Pressemitteilungen handelt es sich nicht um eine neutrale beziehungsweise kritische Berichterstattung im klassischen journalistischen Sinne. Es sind in der Regel Texte von Parteien, Organisationen, Institutionen und Unternehmen und schildern oft nur eine Sicht der Dinge. Die Redaktion von Herzogtum direkt prüft Pressemitteilungen vor Veröffentlichung stets nach bestem Wissen und Gewissen. So werden unter anderem Superlative und nicht belegbare Behauptungen aus den Texten entfernt.

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