Geesthacht/Kiel (pm). Grünes Licht des Landes für den Neubau der Ortsumgehung Geesthacht im Kreis Herzogtum Lauenburg: Das Amt für Planfeststellung Verkehr Schleswig-Holstein (APV) hat heute (28. März) in Kiel den über 600 Seiten starken Planfeststellungsbeschluss an die Autobahn GmbH des Bundes (Niederlassung Nord) und den Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV.SH) übergeben. „Damit sind wir bei diesem für die wirtschaftliche Entwicklung der Region und die Entlastung der Innenstadt Geesthacht wichtigen Projekt einen riesigen Schritt weiter“, sagte Verkehrsstaatssekretär Tobias von der Heide. Der Beschluss wurde durch APV-Chef Martin Hamm an die beiden Vorhabenträger überreicht. „Im Mai werden sämtliche Planunterlagen dann auch öffentlich ausgelegt“, sagte Hamm.
Wie von der Heide erläuterte, betrifft das Projekt den Neu- und Ausbau der Autobahn A 25 sowie den Neubau der Bundesstraße B 5 einschließlich zahlreicher Folgemaßnahmen, wie etwa zusätzliche Lärmschutzanlagen und Kompensationsmaßnahmen für Eingriffe in Natur und Landschaft. Der Planfeststellungsbeschluss ist sofort vollziehbar. „Das heißt, dass vorbehaltlich von Rechtsmitteln unmittelbar mit den Arbeiten begonnen werden könnte“, erläuterte Hamm.
Carsten Butenschön, Direktor der Niederlassung Nord, sagte dazu: „Wir freuen uns sehr über den Planfeststellungsbeschluss und starten mit den Vorbereitungen für die vorauslaufenden Umweltschutz- und Ausgleichsmaßnahmen.
Vorrangiges Ziel des -Projekts, für das der vordringliche Bedarf festgestellt wurde, ist die Entlastung des innerstädtischen Bereichs von den Durchgangsverkehren. „Durch die Verringerung der Verkehrsbelastung wird es zu einer Minderung der Lärm- und Schadstoffimmissionen und damit einer Verbesserung der Wohn- und Aufenthaltsqualität kommen“, sagte von der Heide. Die Ortsumgehung schaffe zudem eine leistungsfähige Regionalverbindung, die auch mit einer verbesserten Erreichbarkeit der B 404 verbunden sei. Davon würden neben Geesthacht auch die umliegenden Gemeinden profitieren.
Mit der Maßnahme einhergehende, nicht vermeidbare Umweltbeeinträchtigungen werden laut von der Heide durch vielfältige Ausgleichs- und Vermeidungsmaßnahmen kompensiert. So habe das APV schon im Rahmen einer vorläufigen Anordnung Sorge dafür getragen, dass Maßnahmen für den Artenschutz effektiv umgesetzt werden können. Auch auf landwirtschaftliche Belange und auf das Eigentum wurde, soweit möglich, Rücksicht genommen. Es sei versucht worden, eine für alle Parteien zufriedenstellende Lösung zu finden, so APV-Chef Hamm.
Der Planfeststellungsbeschluss und die festgestellten Planunterlagen werden voraussichtlich im Mai zur Einsichtnahme ausliegen und werden auch online unter https://planfeststellung.bob-sh.de/ abrufbar sein.