Dassendorf (pm). Auch in diesem Jahr werden zur Abrechnung des Frisch- und Schmutzwassers aktuelle Zählerstände benötigt. Folgende Hinweise in der Gemeinde Dassendorf zu beachten sind zu beachten:
In der Gemeinde Dassendorf sind die Zählerstände wieder vom Verbraucher mittels Ablesekarten von der Firma Hamburg Wasser (Hamburger Stadtentwässerung) an die Firma Hamburg Wasser zu übermitteln. Die aktuellen Zählerdaten werden dann an das Amt Hohe Elbgeest weitergeleitet. Die Frischwasserabrechnung erfolgt weiterhin von der Gemeinde Dassendorf durch das Amt Hohe Elbgeest. Die Ablesekarten werden Mitte Dezember an die Haushalte versandt und sind kostenfrei auf postalischem Wege, per Fax oder per Email unter abgaben@amt-hohe-elbgeest.de an die zuständige Stelle zu übermitteln. Weitere Informationen sind den Ablesekarten zu entnehmen. Liegen dem Amt Hohe Elbgeest am 4. Januar 2024 keine Zählerstände von Ende 2023 vor, wird die Endabrechnung mittels der Vorjahreswerte plus einen Aufschlag von 10 Prozent geschätzt.
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Information über die Ablesung der Wasseruhren für Frisch- und Schmutzwasserabrechnungen für das Jahr 2023 der Gemeinde Hamwarde
Auch in diesem Jahr werden zur Abrechnung des Frisch- und Schmutzwassers aktuelle Zählerstände benötigt. Folgende Hinweise sind zu beachten: In der Gemeinde Hamwarde sind die Zählerstände vom Verbraucher mittels Ablesekarte vom Amt Hohe Elbgeest an das Amt Hohe Elbgeest zu übermitteln. Die Frisch- und Schmutzwasserabrechnung erfolgt weiterhin von der Gemeinde durch das Amt Hohe Elbgeest. Die Ablesekarten werden Mitte Dezember an die Haushalte versandt und sind kostenfrei auf postalischem Wege, per Fax oder per Email unter abgaben@amt-hohe-elbgeest.de an die zuständige Stelle zu übermitteln. Weitere Informationen sind den Ablesekarten zu entnehmen. Liegen dem Amt Hohe Elbgeest am 4. Januar 2024 keine Zählerstände von Ende 2023 vor, wird die Endabrechnung mittels der Vorjahreswerte plus einen Aufschlag von 10 Prozent geschätzt.
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Information über die Ablesung der Wasseruhren für Frisch- und Schmutzwasserabrechnungen für das Jahr 2023 der Gemeinde Hohenhorn
Auch in diesem Jahr werden zur Abrechnung des Frisch- und Schmutzwassers aktuelle Zählerstände benötigt. Folgende Hinweise sind zu beachten: In der Gemeinde Hohenhorn werden, wie gewohnt, die Zählerstände von der Wasserinteressentenschaft Hohenhorn (Frischwasserversorger) ermittelt und an das Amt Hohe Elbgeest weitergeleitet. Die Abrechnung des Schmutzwassersverbrauches wird weiterhin durch die Gemeinde Hohenhorn über das Amt Hohe Elbgeest erfolgen.
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Information über die Ablesung der Wasseruhren für Frisch- und Schmutzwasserabrechnungen für das Jahr 2023 der Gemeinde Wiershop
Auch in diesem Jahr werden zur Abrechnung des Frisch- und Schmutzwassers aktuelle Zählerstände benötigt. Dieses Jahr wird aber kein Ableser vorbeikommen. Folgende Hinweise sind zu beachten: In der Gemeinde Wiershop sind die Zählerstände vom Verbraucher mittels Ablesekarte vom Amt Hohe Elbgeest an das Amt Hohe Elbgeest zu übermitteln. Die Frisch- und Schmutzwasserabrechnung erfolgt weiterhin von der Gemeinde durch das Amt Hohe Elbgeest. Die Ablesekarten werden Mitte Dezember an die Haushalte versandt und sind kostenfrei auf postalischem Wege, per Fax oder per Email unter abgaben@amt-hohe-elbgeest.de an die zuständige Stelle zu übermitteln. Weitere Informationen sind den Ablesekarten zu entnehmen. Liegen dem Amt Hohe Elbgeest am 4. Januar 2024 keine Zählerstände von Ende 2023 vor, wird die Endabrechnung mittels der Vorjahreswerte plus einen Aufschlag von 10 Prozent geschätzt.
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Information über die Ablesung der Wasseruhren für Frisch- und Schmutzwasserabrechnungen für das Jahr 2023 der Gemeinde Worth
Auch in diesem Jahr werden zur Abrechnung des Frisch- und Schmutzwassers aktuelle Zählerstände benötigt. Folgende Hinweise sind zu beachten: In der Gemeinde Worth sind die Zählerstände vom Verbraucher mittels Ablesekarte vom Amt Hohe Elbgeest an das Amt Hohe Elbgeest zu übermitteln. Die Frisch- und Schmutzwasserabrechnung erfolgt weiterhin von der Gemeinde durch das Amt Hohe Elbgeest. Die Ablesekarten werden Mitte Dezember an die Haushalte versandt und sind kostenfrei auf postalischem Wege, per Fax oder per Email unter abgaben@amt-hohe-elbgeest.de an die zuständige Stelle zu übermitteln. Weitere Informationen sind den Ablesekarten zu entnehmen. Liegen dem Amt Hohe Elbgeest am 4. Januar 2024 keine Zählerstände von Ende 2023 vor, wird die Endabrechnung mittels der Vorjahreswerte plus einen Aufschlag von 10 Prozent geschätzt.