• Impressum
  • Werbung
  • Karte
  • Veranstaltungskalender
Mittwoch, Mai 14, 2025
Kein Ergebnis
Zeig alle Ergebnisse
Herzogtum direkt
  • Titel
  • Herzogtum Lauenburg
    • Mölln
    • Ratzeburg
    • Amt Lauenburgische Seen
    • Amt Berkenthin
    • Amt Breitenfelde
    • Amt Sandesneben-Nusse
    • Büchen
  • Jugend direkt
  • Wirtschaft
    • Aus der Region
    • Immobilien
    • WFL Newsletter
  • Gesundheit
  • Land & Leute
    • Umwelt & Natur
    • Tiere
    • Foto der Woche
    • Op Platt
  • Kultur
    • Veranstaltungskalender
  • Sport
  • Titel
  • Herzogtum Lauenburg
    • Mölln
    • Ratzeburg
    • Amt Lauenburgische Seen
    • Amt Berkenthin
    • Amt Breitenfelde
    • Amt Sandesneben-Nusse
    • Büchen
  • Jugend direkt
  • Wirtschaft
    • Aus der Region
    • Immobilien
    • WFL Newsletter
  • Gesundheit
  • Land & Leute
    • Umwelt & Natur
    • Tiere
    • Foto der Woche
    • Op Platt
  • Kultur
    • Veranstaltungskalender
  • Sport
Kein Ergebnis
Zeig alle Ergebnisse
Herzogtum direkt
Kein Ergebnis
Zeig alle Ergebnisse
Titel Herzogtum Lauenburg

Grundschuld vereinfacht Immobilienfinanzierung

Bei Zahlungsausfall droht Zwangsversteigerung

Pressemitteilung von Pressemitteilung
Oktober 29, 2023
Einkommensschwache Familien können in Schleswig-Holstein ab sofort das Baukindergeld als Eigenkapital nutzen

Bild von Harry Strauss auf Pixabay

38
VIEWS

Herzogtum Lauenburg (pm). Die Schleswig-Holsteinische Notarkammer informiert über Vertragliches zur eigenen Immobilie. Wer sich den Traum vom eigenen Haus oder einer Wohnung erfüllen möchte, muss meist ein Darlehen aufnehmen. Um sich gegen Zahlungsausfälle abzusichern, lassen Banken und finanzierende Versicherer in aller Regel eine vollstreckbare Grundschuld ins Grundbuch eintragen. Kann das Darlehen nicht vertragsgemäß zurückgezahlt werden, ermöglicht die Grundschuld unter bestimmten Voraussetzungen eine Zwangsversteigerung der Immobilie ohne vorheriges Gerichtsurteil. Über den Erlös erhält der Kreditgeber sein Geld zurück. Oft ist den Grundschuldbestellern zudem nicht bewusst, dass sie auch mit ihrem Lohn und weiterem Vermögen haften, um die Forderungen der Bank zu erfüllen.

Vollstreckbare Grundschuld zur Absicherung der Bank

Nehmen Käufer oder Bauherren zur Immobilienfinanzierung ein Darlehen auf, muss dieses über ein sogenanntes Grundpfandrecht gesichert sein. Oft handelt es sich hierbei um eine Grundschuld. Diese dient allein der Absicherung des Gläubigers und erleichtert ihm, die Immobilie bei ausbleibenden Ratenzahlungen zu verwerten. Hierzu wird im Grundschuldbestellungsformular die Unterwerfung unter eine sofortige Zwangsvollstreckung vereinbart, sodass der Kreditgeber bei einem Zahlungsausfall ohne Gerichtsurteil die Zwangsversteigerung einleiten kann. Dies setzt jedoch die Kündigung der Grundschuld voraus, die an strenge Voraussetzungen gebunden ist. Anschließend gilt eine sechsmonatige Wartezeit vor einer Zwangsversteigerung. Kommt es zum Verkauf, muss der Kreditnehmer maximal die offene Restschuld einschließlich nicht beglichener Zinsen zurückzahlen. Darüber hinaus wird oftmals eine persönliche Haftung des Schuldners vereinbart, der das Darlehen nötigenfalls auch mit seinen anderen Vermögenswerten abbezahlen muss.

Rang im Grundbuch entscheidend für die Absicherung

Ein entscheidender Faktor für die Sicherheit, die der Darlehensgeber durch die Grundschuld erhält, ist ihr Rang im Grundbuch. Grundstückseigentümer können dort mehrere Rechte eintragen lassen, die bei einer Verwertung der Reihe nach bedient werden. Das heißt, im Falle einer Zwangsversteigerung werden mit dem Erlös zuerst die Forderungen des ersten Ranges abbezahlt, der somit die höchste Sicherheit bietet. Eine Bank wird daher im Regelfall auf eine erstrangige Grundschuld bestehen. Sind dort bereits andere Rechte eingetragen, verlangt die Bank oft einen Rücktritt hinter ihre Rechte. Auch andere Rechte, die nicht auf eine Zahlung gerichtet sind wie Wohnrecht, verringern den Immobilienwert, da sie im Falle eines Verkaufs vom Käufer weiterhin gewährt werden müssen.

Briefgrundschuld spart späteren Kosten- und Zeitaufwand

Eine Grundschuld kann als Buch- oder als Briefgrundschuld ausgestaltet sein. Die Buchgrundschuld wird mit dem Vermerk „Grundschuld ohne Brief“ lediglich im Grundbuch eingetragen. Für die spätere Änderung ist ein weiterer, mit Kosten- und Zeitaufwand verbundener Grundbucheintrag notwendig. Bei der Briefgrundschuld hingegen wird zusätzlich ein Grundschuldbrief ausgestellt, der Urkunde und Wertpapier in einem ist. Bis das Darlehen komplett abbezahlt ist, verbleibt der Grundschuldbrief in aller Regel bei der Bank. Obwohl das Grundbuchamt für die Erteilung des Grundschuldbriefes eine Gebühr erhebt, bietet er nach Abzahlung des Darlehens einige Vorteile: So kann die Briefgrundschuld kostenfrei privatschriftlich oder notariell beglaubigt abgetreten werden, um beispielsweise einen neuen Kredit abzusichern.

Der Notar führt durch die Grundschuldbestellung

Die Bestellung einer Grundschuld setzt stets die Beteiligung eines Notars voraus. Ist zudem eine Vereinbarung über eine sofortige Zwangsvollstreckung enthalten, muss die Bestellung verlesen und notariell beurkundet werden. Die Bestellungsurkunde nennt unter anderem die Höhe der Grundschuld. Das Verfahren selbst läuft standardisiert ab: Der Darlehensgeber erstellt das Grundschuldbestellungsformular und leitet es an den Notar. Dieser stellt die Grundschuldbestellungsurkunde aus und reicht sie nach Verlesung, Unterzeichnung durch den Darlehensnehmer sowie Beurkundung beim Grundbuchamt ein. Das Grundbuchamt trägt die Grundschuld im Grundbuch ein. Der Notar übersendet die Bestellungsurkunde und den aktualisierten Grundbuchauszug an den Kreditgeber und schließt somit die Grundschuldbestellung ab. Sowohl beim Grundbuchamt als auch für den Notar entstehen Kosten, deren Höhe vom Einzelfall abhängt.

Wer sich im Vorfeld von einem Notar zu diesem Thema beraten lassen möchte, findet im Internet unter https://notar.de/ den richtigen Ansprechpartner. „Besuchen Sie auch das Online-Verbraucherportal der Notarkammer unter https://ratgeber-notar.de/„, bietet die Kammer an.

Tags: BeratungImmobilienmarktRechtRechtsanwaltskammer
Pressemitteilung

Pressemitteilung

Bei Pressemitteilungen handelt es sich nicht um eine neutrale beziehungsweise kritische Berichterstattung im klassischen journalistischen Sinne. Es sind in der Regel Texte von Parteien, Organisationen, Institutionen und Unternehmen und schildern oft nur eine Sicht der Dinge. Die Redaktion von Herzogtum direkt prüft Pressemitteilungen vor Veröffentlichung stets nach bestem Wissen und Gewissen. So werden unter anderem Superlative und nicht belegbare Behauptungen aus den Texten entfernt.

RelatedPosts

Wissenswertes über die Gütertrennung

Zugewinnausgleich vor der Scheidung regeln

von Pressemitteilung
März 25, 2025
0
23

Herzogtum Lauenburg (pm). Der Vermögenszuwachs in einer Ehe ist oft ungleich verteilt. In vielen Fällen übernimmt zum Beispiel ein Partner die...

Diagnose Krebs: Und jetzt?

Diagnose Krebs: Und jetzt?

von Pressemitteilung
März 19, 2025
0
55

Herzogtum Lauenburg (pm). Krebs verändert vieles. Das gilt nicht nur für die Betroffenen, sondern auch für deren Angehörige. Die hohen...

Demenz mitten im Leben

Demenzberatung in Sandesneben

von Pressemitteilung
März 15, 2025
0
6

Sandesneben  (pm). Die nächste Demenzberatung in Sandesneben bietet die Koordinierungsstelle Demenz am 20. März an. Menschen mit Gedächtnisproblemen, Angehörige von...

Sprechstunde der Pflegelotsin in Berkenthin

Demenzberatung in Mölln

von Pressemitteilung
März 12, 2025
0
26

Mölln pm). Wenn das Gedächtnis nachlässt, Familienmitglieder sich verändern oder der Nachbar merkwürdig wird, tauchen viele Fragen auf, die man...

Nächster Artikel
Ablesung Wasserzählerstand 2021

Ablesen der Wasseruhren im Amt Hohe Elbgeest

Herzogtum direkt

© 2025 Herzogtum direkt - DIE Onlinezeitung für Herzogtum Lauenburg

*

  • Werbung
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • RSS Feed

Folgen Sie uns

Wir bitten um Ihre Zustimmung
Wir nutzen Cookies zur Erhebung statistischer Daten sowie zum Onlinemarketing und Remarketing. Um 'Herzogtum direkt' für alle Leser kostenfrei anbieten und finanzieren zu können, erfassen wir mittels Cookies, die Anzahl der täglichen Besucher. Auch wenn Sie nicht zustimmen, sehen Sie weiterhin Werbung. Klicken Sie bitte auf „Zustimmen“, um Cookies zu akzeptieren oder klicken Sie auf "Cookie Einstellungen verwalten“, um eine detaillierte Beschreibung der von uns verwendeten Arten von Cookies und Informationen über die entsprechenden Anbieter zu erhalten und um zu entscheiden, welche Arten von Cookies bei der Nutzung unserer Website gesetzt werden sollen.
Cookie SettingsZustimmen


Weitere Informationen finden Sie in den Datenschutzhinweisen und im Impressum.
Manage consent

Privacy Overview

This website uses cookies to improve your experience while you navigate through the website. Out of these, the cookies that are categorized as necessary are stored on your browser as they are essential for the working of basic functionalities of the website. We also use third-party cookies that help us analyze and understand how you use this website. These cookies will be stored in your browser only with your consent. You also have the option to opt-out of these cookies. But opting out of some of these cookies may affect your browsing experience.
Necessary
immer aktiv
Necessary cookies are absolutely essential for the website to function properly. These cookies ensure basic functionalities and security features of the website, anonymously.
CookieDauerBeschreibung
cookielawinfo-checkbox-analytics11 monthsThis cookie is set by GDPR Cookie Consent plugin. The cookie is used to store the user consent for the cookies in the category "Analytics".
cookielawinfo-checkbox-functional11 monthsThe cookie is set by GDPR cookie consent to record the user consent for the cookies in the category "Functional".
cookielawinfo-checkbox-necessary11 monthsThis cookie is set by GDPR Cookie Consent plugin. The cookies is used to store the user consent for the cookies in the category "Necessary".
cookielawinfo-checkbox-others11 monthsThis cookie is set by GDPR Cookie Consent plugin. The cookie is used to store the user consent for the cookies in the category "Other.
cookielawinfo-checkbox-performance11 monthsThis cookie is set by GDPR Cookie Consent plugin. The cookie is used to store the user consent for the cookies in the category "Performance".
viewed_cookie_policy11 monthsThe cookie is set by the GDPR Cookie Consent plugin and is used to store whether or not user has consented to the use of cookies. It does not store any personal data.
Functional
Functional cookies help to perform certain functionalities like sharing the content of the website on social media platforms, collect feedbacks, and other third-party features.
Performance
Performance cookies are used to understand and analyze the key performance indexes of the website which helps in delivering a better user experience for the visitors.
Analytics
Analytical cookies are used to understand how visitors interact with the website. These cookies help provide information on metrics the number of visitors, bounce rate, traffic source, etc.
Advertisement
Advertisement cookies are used to provide visitors with relevant ads and marketing campaigns. These cookies track visitors across websites and collect information to provide customized ads.
Others
Other uncategorized cookies are those that are being analyzed and have not been classified into a category as yet.
SPEICHERN & AKZEPTIEREN
Präsentiert von CookieYes Logo
Kein Ergebnis
Zeig alle Ergebnisse
  • Titel
  • Herzogtum Lauenburg
    • Mölln
    • Ratzeburg
    • Amt Berkenthin
    • Amt Breitenfelde
    • Amt Lauenburgische Seen
    • Amt Sandesneben-Nusse
  • Gesundheit
  • Jugend direkt
  • Kultur
    • Veranstaltungskalender
  • Land & Leute
    • Op Platt
    • Tiere
    • Umwelt & Natur
  • Sport
  • Wirtschaft
    • Aus der Region
    • Immobilien
    • WFL Newsletter

© 2025 Herzogtum direkt - DIE Onlinezeitung für Herzogtum Lauenburg