Herzogtum Lauenburg/Kiel (pm). Pangasius statt Seezunge, Cashews statt Pinienkerne, Konventionelles in der Bioverpackung: immer wieder werden Verbraucherinnen und Verbraucher getäuscht. Um sich darüber zu informieren, welchen Beitrag die Lebensmittelüberwachung bei der Aufdeckung von Lebensmittelbetrug (Food Fraud) leistet, besuchte Verbraucherschutzminister Werner Schwarz am Dienstag, 15. August im Rahmen seiner Sommertour das Landeslabor Schleswig-Holstein (LSH) in Neumünster.
„Lebensmittelsicherheit ist eine der tragenden Säulen des Verbraucherschutzes. Gerade im gesundheitlichen Verbraucherschutz hat die analytische Überprüfung der Echtheit wie auch der Herkunftsnachweis von Lebensmitteln zunehmend an Bedeutung gewonnen. Globalisierte Warenströme und die damit verbundenen komplexen Lieferbeziehungen haben Betrügern zusätzliche Möglichkeiten eröffnet. Das Landeslabor leistet mit seiner Arbeit einen wichtigen Beitrag, um Betrug und Verbrauchertäuschung in der Lebensmittelkette möglichst frühzeitig aufzuspüren und zu vermindern“, sagte Schwarz.
Unter Lebensmittelbetrug ist das vorsätzliche Inverkehrbringen von Lebensmitteln zu verstehen, deren tatsächliche Beschaffenheit nicht mit ihrer Kennzeichnung übereinstimmt. Die vorsätzliche Täuschung zielt in der Regel auf einen finanziellen oder wirtschaftlichen Vorteil ab. Neben Falschdeklarationen hat hierbei vor allem die Streckung durch Zusätze mit lebensmittelfremden Stoffen vermehrt an Bedeutung gewonnen, wie beispielsweise der Verschnitt von Olivenölen mit anderen Speiseölen. Bei dieser spezialisierten Form von Betrug wird mit hohem Aufwand eine Imitation des hochwertigen Ziellebensmittels auf den Markt gebracht.
Diesem Betrug auf die Spur zu kommen und ihn zu unterbinden ist eine der Aufgaben des LSH. „Ein aktueller technischer Standard ist hierfür unabdingbar, um mit der hochtechnisierten Lebensmittelindustrie weltweit mithalten zu können,“ so LSH-Direktorin Dr. Christine Bothmann. Ebenso wichtig sei auch das gut ausgebildete Fachpersonal, dass unterschiedlichste Analysetechniken nutzt und weiterentwickelt, um bekannte und bislang unbekannte Wege von Food Fraud aufdecken zu können.
Auch im Bereich der regionalen Vermarktung stellt Food Fraud eine Gefahr dar. Immer wieder kommt es zu Täuschungen in Bezug auf die Herkunftsangaben. Diese sind für viele Verbraucherinnen und Verbraucher eine für das Erzeugnis wertbestimmende Information. Da aber jede Herkunft spezifische Eigenschaften – vergleichbar mit einem menschlichen Fingerabdruck – aufweist, kann das LSH ermitteln, ob ein Produkt aus Schleswig-Holstein kommt oder durch nicht-regionale Produkte gestreckt beziehungsweise ersetzt worden ist. In Einzelfällen ist es sogar möglich, die Produktionsart und nicht nur die lokale Herkunft zu bestimmen. „Hierfür müssen große Datenbanken für Vergleichswerte gefüllt und in der Folge ausgewertet werden. Forschung und Vollzug arbeiten dabei eng zusammen“, so Dr. Bothmann.
Verbraucherinnen und Verbraucher müssen sicher sein können, dass ihre Lebensmittel gesundheitlich unbedenklich, hygienisch einwandfrei und richtig gekennzeichnet sind. „Es muss drin sein, was draufsteht. Es muss eine Selbstverständlichkeit sein, dass jeder, der Teil dieser langen Wertschöpfungskette ist, die ihm per Gesetz vorgegebene Verantwortung für die Sicherheit seiner Produkte übernimmt. Ich werde mich dafür einsetzen, dass der gesundheitliche Verbraucherschutz gerade mit Blick auf die stetig steigenden Anforderungen auch in Zukunft weiter gestärkt wird“, so der Minister.
Hintergrund
Das Landeslabor Schleswig-Holstein (LSH) ist obere Landesbehörde und als zentraler behördlicher Dienstleister und Überwachungsbehörde für den gesundheitlichen Verbraucherschutz zuständig. Es kümmert sich um Tierseuchendiagnostik sowie um die Überwachung von Futtermitteln, die Anwendung von Tierarzneimitteln und um die Handelsklassenüberwachung von Lebensmitteln. Außerdem untersucht es Lebensmittel und Bedarfsgegenstände und im Rahmen eines Umweltmonitorings Gewässer- und Bodenproben beispielsweise auf Rückstände von Pflanzenschutzmitteln. Zuständig für das Landeslabor ist das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV) als Dienstaufsichtsbehörde.