Herzogtum Lauenburg (pm). Im Herzogtum Lauenburg sind die Ausgaben für Mutterschaftsgeld im vergangenen Jahr aufgrund des Geburtenrückgangs in Schleswig-Holstein gesunken. Das geht aus einer aktuellen Auswertung der AOK NordWest hervor. Danach zahlte die AOK NordWest 222.237 Euro für ihre weiblichen Mitglieder. Das ist ein Rückgang von 27,3 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Nach der aktuellen Auswertung wurde die Leistung in 2022 in 158 Fällen gezahlt. Im Vorjahr waren es 215 Fälle. „Mutterschaftsgeld wird von den gesetzlichen Krankenkassen als Entgeltersatzleistung während der Schutzfristen gezahlt, also sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Entbindung. Bei Mehrlings- und Frühgeburten verlängert sich das Mutterschaftsgeld von acht auf zwölf Wochen ab dem Entbindungstag“, sagt AOK-Serviceregionsleiter Reinhard Wunsch.
Mutterschaftsgeld für Arbeitnehmerinnen
Einen Anspruch auf Mutterschaftsgeld haben werdende Mütter, die als Arbeitnehmerin selbst gesetzlich krankenversichert sind. Das Mutterschaftsgeld beträgt maximal 13 Euro pro Kalendertag. Übersteigt das durchschnittliche Nettoarbeitsentgelt den Betrag von 13 Euro, wird die Differenz zum Nettoarbeits-entgelt vom Arbeitgeber als Zuschuss zum Mutterschaftsgeld gezahlt, so dass das bisherige monatliche Einkommen vollständig ersetzt wird.
Leistungen während der Schwangerschaft
Darüber hinaus übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für die ärztliche Betreuung, Vorsorgeuntersuchungen und die Leistungen einer Hebamme während und nach der Schwangerschaft. Kann der Haushalt wegen eines Klinikaufenthalts oder Beschwerden in der Schwangerschaft nicht weitergeführt werden, zahlen die Krankenkassen unter bestimmten Voraussetzungen auch eine Haushaltshilfe. Die AOK NordWest übernimmt für ihre Versicherten außerdem Leistungen wie Schwangerschaftsgymnastik, Geburtsvorbereitungskurse und Rückbildungsgymnastik.