Herzogtum Lauenburg (pm). Ausdauer ist für die Versorgungssicherheit im Kreis Herzogtum Lauenburg gefragt. Ein Experte überprüft die unterirdisch verlegten Leitungen zu Fuß.
Auf zwei Beinen über eine große Distanz durch den Kreis Herzogtum Lauenburg: Diese Aufgabe ist nicht Teil einer sportlichen Herausforderung, sondern gehört zur Arbeit der Gasspürer. Diese sind im Auftrag der Schleswig-Holstein Netz von Juli bis Oktober 2023 im Kreis Herzogtum Lauenburg unterwegs. Eingesetzte Fachkräfte sind auf der Suche nach eventuellen Lecks an unterirdischen Gasleitungen, die sie mit einem Hightech-Messgerät erkennen. Das Gasspürgerät auf dem Rücken des Experten misst das Luftgemisch und schlägt sofort aus, sollte auch nur ein Hauch an Erdgas in der Luft sein. Tom Genth, zuständiger Netzcenter-Leiter in Schwarzenbek erklärt: „Erdgas selbst ist geruchslos. Der beigemischte Geruchsstoff sorgt für die Sicherheit, sodass es bei einem Austritt nach verfaulten Eiern riecht. Die Sensoren der Geräte unserer Gasspür-Experten sind aber so sensibel, dass sie schon die allerkleinsten Mengen Erdgas ausfindig machen.“ Die intelligente Spürnase kann also Erdgas besser erkennen als jeder Mensch.
Sobald das Gerät ausschlägt, kann der Gasspürer das Leck unter der Erde lokalisieren. Schleswig-Holstein Netz kümmert sich um die Beseitigung des Schadens. Mehr als 45 Kilometer Gasleitungen werden auf diese Weise im Jahr 2023 im Kreis Herzogtum Lauenburg überprüft. „Da es sich bei dieser Überprüfung um eine Tätigkeit mit sehr hoher Verantwortung handelt, müssen alle eingesetzten Fachkräfte ihr hierzu erforderliches Zertifikat regelmäßig auffrischen.“, sagt Tom Genth.
Gasspürer haben nicht nur eine intelligente Spürnase, sondern auch durchtrainierte Beine und eine hohe Ausdauer. Sie legen die gesamte Strecke zu Fuß zurück. Pro Saison läuft ein Gasspürer bis zu 700 Kilometern. Auf ihrem Tablet können sie die Lage der unterirdischen Leitungen sehen, die sie ablaufen. „Um die Hausanschlüsse auf Sicherheit zu überprüfen, müssen die Fachkräfte auch die Grundstücke betreten. Sie müssen allerdings nicht in die Häuser rein.“, so Tom Genth von Schleswig-Holstein Netz. Alle Fachleute können sich entsprechend ausweisen.