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Titel Herzogtum Lauenburg

Es ist nicht immer der Eichenprozessionsspinner

Gespinste richtig zuordnen

von Pressemitteilung
Juni 21, 2023
Es ist nicht immer der Eichenprozessionsspinner

Gespinst der Gespinstmotte (Yponomeuta evonymella). Foto: Mikkel52 (CC BY-SA 3.0), hfr

Herzogtum Lauenburg/Ratzeburg (pm). In der Sommerzeit ist das Auftreten von Gespinsten in Bäumen und Büschen ein wiederkehrendes und natürliches Phänomen. Unterschiedliche Insekten bilden in ihrem Fortpflanzungszyklus diese sichtbaren Strukturen aus. Meistens sind diese Gespinste völlig ungefährlich.

Ein oft auftretendes Beispiel ist die Gespinstmotte. Sie befällt massenhaft Traubenkirsche, Weißdorn, Schlehe, Pfaffenhütchen, Pappeln, Weiden und gelegentlich auch Obstbäume. Aus Gründen des Naturschutzes wird in diese Abläufe seitens der öffentlichen Hand auch nicht eingegriffen. Diese Insekten haben wichtige Funktionen in der Biodiversität. Auch die befallenen Büsche und Bäume werden durch solche Gespinste nicht abgetötet. Sie erholen sich in der Regel schnell nach einem Befall.

Natürlich gibt es auch Gespinste, von denen potenzielle Gefahren ausgehen können. So wird in der Öffentlichkeit vermehrt vor dem Auftreten des Eichenprozessionsspinners gewarnt. Die Gespinste des Eichenprozessionsspinners befinden sich ausschließlich an Eichen, unterhalb großer Äste. Sie sind äußerst unscheinbar und vom Boden mit bloßem Auge kaum zu sehen. Hier sind eigentlich die, wie bei einer Prozession, am Stamm einer Eiche wandernden Raupen das auffällige Erkennungsmerkmal. Aber auch beim Eichenprozessionsspinner wird nicht sofort jedes Nest umgehend beseitigt. Hier wird jeder Einzelfall sorgfältig abgewogen, vor allem mit Blick auf die direkte Nähe zu Menschen. Meistens reichen Warnhinweise schon aus. Die Beseitigung jedes Nestes wäre in Bezug auf Aufwand und Kosten nicht verhältnismäßig und würde auch den Bestand dieser heimischen Art gefährden.

Nest des Eichenprozessionsspinners (Thaumetopoea processionea). Foto: Falko Seyffarth (CC BY-SA 3.0), hfr

Die Stadt Ratzeburg rät, Gespinste im öffentlichen Raum grundsätzlich unangetastet zu lassen. Eine Meldung ist nicht notwendig, außer es lässt sich ein direkter Bezug zu Eichen in der unmittelbaren Nähe herstellen. Im Übrigen ist bei nicht städtischen Grundstücken der jeweilige Eigentümer selbst für eine eventuelle Entfernung und den daraus entstehenden Kosten verantwortlich.

Tags: EichenprozessionsspinnerGespinnstmotteRatzeburg

Pressemitteilung

Bei Pressemitteilungen handelt es sich nicht um eine neutrale beziehungsweise kritische Berichterstattung im klassischen journalistischen Sinne. Es sind in der Regel Texte von Parteien, Organisationen, Institutionen und Unternehmen und schildern oft nur eine Sicht der Dinge. Die Redaktion von Herzogtum direkt prüft Pressemitteilungen vor Veröffentlichung stets nach bestem Wissen und Gewissen. So werden unter anderem Superlative und nicht belegbare Behauptungen aus den Texten entfernt.

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