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Titel Herzogtum Lauenburg

Zweiter Schritt der Bürgergeld-Reform tritt am 1. Juli in Kraft

von Pressemitteilung
Juni 16, 2023
Zweiter Schritt der Bürgergeld-Reform tritt am 1. Juli in Kraft

Marcel Kazocins und Christian Döring (stehend, Fahrschulinhaber Academy Fahrschule Bieberstein). Foto: hfr

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Mölln (pm). Im Januar 2023 startete das Bürgergeld und löste den umgangssprachlich benutzten Begriff „Hartz 4“ ab. Es hat sich tatsächlich sehr viel geändert: Nach den zu Jahresbeginn eingeführten neuen Regelsätzen werden nun der erweiterte Instrumentenkasten für Förderungen sowie der Kooperationsplan eingeführt. Das Jobcenter Herzogtum Lauenburg hat durch Weiterbildungsförderungen bisher bereits viele Menschen nachhaltig integrieren können.

Helena Grimme, Geschäftsführerin des Jobcenters Herzogtum Lauenburg, erklärt zu den Änderungen in der zweiten Jahreshälfte: „Im zweiten Schritt der Bürgergeld-Reform verbessern sich die Arbeitsmarktchancen für unsere Kundinnen und Kunden. Menschen, die Bürgergeld beziehen, können sich leichter qualifizieren und weiterbilden. Wir sind vorbereitet und freuen uns!“

Ein positives Beispiel von vielen ist der Fall Marcel Kazocins, der nach einer Malerausbildung bis 2015 in ständig wechselnden Helfertätigkeiten in den unterschiedlichsten Bereichen gejobbt hat. Es gab Schicksalsschläge und ungünstige Rahmenbedingungen, die zunächst eine dauerhafte Hilfebedürftigkeit befürchten lassen mussten. „Mein Arbeitsvermittler hat der Weiterbildungsförderung zugestimmt und so meinen größten Berufswunsch erfüllt: Jetzt bin ich Fahrlehrer!“

Marcel Kazocins hatte bereits 2020 von seinem Arbeitsvermittler einen Bildungsgutschein erhalten. Aufgrund der Pandemie verlängerte sich die Ausbildung um zwei Jahre, die Stellenzusage der Academy-Fahrschule Bieberstein war dennoch verbindlich und blieb bestehen. So arbeitet Marcel Kazocins seit kurzem als ausgebildete Fachkraft in einem Mangelbereich, der wiederum für viele andere Kundinnen und Kunden des Jobcenters ebenfalls von entscheidender Wichtigkeit ist: Es können unter bestimmten Voraussetzungen schließlich auch Führerscheine vom Jobcenter gefördert werden; eine manchmal unentbehrliche Voraussetzung für die  Arbeitsaufnahme im ländlich geprägten Kreis Herzogtum Lauenburg.

Helena Grimme hierzu: „Eine echte Win-Win-Situation: Es ist zielführend, Menschen nachhaltig und ganzheitlich zu fördern, um einerseits die Hilfebedürftigkeit dauerhaft zu beenden und andererseits etwas gegen den Fachkräftemangel zu unternehmen.“ Das neu eingeführte Weiterbildungsgeld und die ganzheitliche Betreuung (Coaching) sollen zur Motivation beitragen. Der Wegfall des Vermittlungsvorrangs verleiht der beruflichen Weiterbildung noch zusätzliches Gewicht. So steht es den bundesweit vier Millionen Kundinnen und Kunden zukünftig grundsätzlich frei, sich als Alternative zu einer kurzfristigen Beschäftigungsaufnahme für eine langfristige Qualifizierung zu entscheiden.

Auch die Freibeträge für ergänzend erzieltes Einkommen ändern sich, beispielsweise wird Einkommen aus beruflicher Ausbildung erst ab der Minijob-Grenze (520 Euro) berücksichtigt. Der beidseitig abgestimmte Kooperationsplan wird künftig die bisher gültige Eingliederungsvereinbarung ersetzen und fördert die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Kundinnen und Kunden und dem Jobcenter. Im Kooperationsplan werden die nächsten Schritte Richtung Arbeit oder Ausbildung gemeinsam verbindlich vereinbart. Bereits zum Jahreswechsel wurden das Arbeitslosengeld II und das Sozialgeld formal durch das Bürgergeld ersetzt. Im ersten Schritt wurden etwa die Regelsätze erhöht und eine Karenzzeit rund um Vermögen und Wohnen eingeführt. Eine neue Bagatellgrenze in Höhe von 50 Euro sorgt zudem dafür, dass Jobcenter Kleinstbeträge nicht mehr zurückfordern müssen.

Zum Hintergrund:

  • Im Dezember 2022 bezogen im Kreis Herzogtum Lauenburg 12.037 Menschen in 6.075 Bedarfsgemeinschaften Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II).
  • 69 Prozent der Regelleistungsberechtigten waren erwerbsfähig (8.314), von diesen 3.745 arbeitslos. 3.723 zählten als nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte. Nicht-erwerbsfähige Leistungsberechtigte sind vor allem Kinder unter 15 Jahren.
  • Das Bürgergeld wird von den Jobcentern ausgezahlt. Die Jobcenter unterstützen auch bei der Suche nach Arbeits- oder Ausbildungsplätzen und unterstützen mit Qualifizierung und Weiterbildung den (Wieder-)Einstieg in Beschäftigung.

Weitere Informationen unter https://statistik.arbeitsagentur.de/SiteGlobals/Forms/Suche/Einzelheftsuche_Formular.html?nn=627730&topic_f=multi-eckwerte

Tags: ArbeitsagenturBürgergeldMölln

Pressemitteilung

Bei Pressemitteilungen handelt es sich nicht um eine neutrale beziehungsweise kritische Berichterstattung im klassischen journalistischen Sinne. Es sind in der Regel Texte von Parteien, Organisationen, Institutionen und Unternehmen und schildern oft nur eine Sicht der Dinge. Die Redaktion von Herzogtum direkt prüft Pressemitteilungen vor Veröffentlichung stets nach bestem Wissen und Gewissen. So werden unter anderem Superlative und nicht belegbare Behauptungen aus den Texten entfernt.

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