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Titel Herzogtum Lauenburg

Heizkostenerstattung für Pellet, – Öl oder Flüssiggasheizungen

Informationen zur Antragstellung

von Pressemitteilung
Mai 23, 2023
Verständigung über Höhe der Kreisumlage erreicht

Foto: pixabay,.com

371
VIEWS

Herzogtum Lauenburg/Kiel (pm). Der Bundestag hat eine Härtefallregelung zur Entlastung von Haushalten beschlossen, die mit nicht leistungsgebundenen Brennstoffen (Öl, Pellets oder Flüssiggas) heizen. Zuständig für die Bearbeitung der Anträge ist in Schleswig-Holstein das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV). Für die Antragstellung steht ab sofort das Online-Portal zur Verfügung unter: https://driveport.de/brennstoffhilfe-rechner/. Wer nicht über einen Internetzugang verfügt, hat die Möglichkeit, einen Antrag in Papierform zu stellen. Für die Anforderung eines Papierantrages, der per Post zugeschickt wird, ist ein Telefonservice eingerichtet worden. Die Service-Telefonnummern lauten wie folgt:

 
(0 43 47) 704 – 248
(0 43 47) 704 – 236
(0 43 47) 704 – 344
(0 43 47) 704 – 369

Die Servicezeiten sind wie folgt: Montag bis Donnerstag 9 Uhr bis 15 Uhr und freitags von 9 Uhr bis 12 Uhr. In diesem Servicezeiten nehmen die Mitarbeitenden die Anschrift entgegen und übersenden einen Papierantrag per Post.

Bei weitergehenden Fragen zur Abwicklung nach Bekanntmachung des Verfahrens zur Antragstellung bitten wir darum, sich an das MLLEV unter heizkostenerstattung@mllev.landsh.de zu wenden. Weitere Informationen und gebündelte Antworten des Bundes sind auf der Internetseite des MLLEV zu finden unter: https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/IX/service/_documents/heizkostenerstattung.html

Tags: EnergiekriseHaushaltHeizung

Pressemitteilung

Bei Pressemitteilungen handelt es sich nicht um eine neutrale beziehungsweise kritische Berichterstattung im klassischen journalistischen Sinne. Es sind in der Regel Texte von Parteien, Organisationen, Institutionen und Unternehmen und schildern oft nur eine Sicht der Dinge. Die Redaktion von Herzogtum direkt prüft Pressemitteilungen vor Veröffentlichung stets nach bestem Wissen und Gewissen. So werden unter anderem Superlative und nicht belegbare Behauptungen aus den Texten entfernt.

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