Herzogtum Lauenburg (pm). Viele Menschen im Kreis Herzogtum Lauenburg gehen unbewusst ein hohes Risiko ein, in dem sie angebrochene oder nicht benötigte Arzneimittel weiter aufbewahren. Die AOK NordWest warnt jedoch, diese Medikamente auch nach Ablauf des Verfallsdatums einzunehmen. Denn rein äußerlich ist es den Kapseln, Tropfen, Tabletten und Salben meistens nicht anzusehen. „Abgelaufene Arzneimittel verlieren ihre Wirksamkeit und können dann sogar gesundheitsschädlich sein. Auch wenn die Verpackung und das Arzneimittel äußerlich unversehrt aussehen, warnen wir vor der weiteren Einnahme“, sagt AOK-Serviceregionsleiter Reinhard Wunsch. Hinzu kommt, dass diese Medikamente sicher und umweltgerecht entsorgt werden sollten. In 2021 verordneten die niedergelassenen Ärzte in Schleswig-Holstein für die rund 2,5 Millionen gesetzlich Versicherten Medikamente im Wert von über 1,5 Millionen Euro.
Damit Medikamente nicht vor Ablauf des Verfalldatums verderben, sollten sie sachgemäß gelagert werden, indem sie beispielsweise dabei keiner Feuchtigkeit oder zu hohen oder zu tiefen Temperaturen ausgesetzt werden. Aber was passiert mit dem Medikament, wenn es in der Hausapotheke verbleibt und das Haltbarkeitsdatum überschritten wird? Viele Menschen tendieren dann dazu, bei akuten Beschwerden dennoch auf das abgelaufene Medikament zurückzugreifen. Experten raten hiervon jedoch eindeutig ab. Nach Ablauf des Haltbarkeitsdatums sollten Medikamente unbedingt aus der Hausapotheke entfernt werden. Aber wie genau soll und kann entsorgt werden? Was oft nicht bekannt ist: Sofern die Gebrauchsinformation (Beipackzettel) eines Arzneimittels keine speziellen Hinweise für die Entsorgung enthält, können diese über den Restmüll entsorgt werden. Jedoch nur, wenn der Müll in der Kommune oder im Landkreis verbrannt wird. Auf der Webseite der jeweiligen städtischen Müllabfuhr kann das in Erfahrung gebracht werden. Bei der Restmüll-Entsorgung sollte zudem unbedingt darauf geachtet werden, dass die abgelaufenen Präparate dadurch nicht in die Hände von Unbefugten oder Kindern gelangen können.
Viele Städte und Gemeinden bieten neben der Hausmüllentsorgung weitere Möglichkeiten für eine Entsorgung von Altarzneimitteln wie zum Beispiel ‚Medi-Tonnen‘, gesonderte Schadstoffsammelstellen und Schadstoffmobile an. Auskünfte dazu erteilen die Städte-/Gemeindeverwaltungen. Die Internetseite www.arzneimittelentsorgung.de zeigt unter Angabe der eigenen Postleitzahl den richtigen lokalen Entsorgungsweg auf. Auch Apotheken nehmen Alt-Arzneimittel zurück – sie sind dazu jedoch nicht verpflichtet. „Auf keinen Fall sollten jedoch abgelaufene Medikamente über die Toilette oder das Waschbecken entsorgt werden. Die Substanzen gelangen hierdurch in die Kanalisation, belasten stark die Umwelt und gelangen so unter Umständen erneut in den Nahrungsmittelkreislauf von Mensch und Tier“, sagt Wunsch.
Es gibt außerdem Arzneimittel, die grundsätzlich schnell verderben oder Keime bilden, wie zum Beispiel Augentropfen oder Nasenspray. Bei diesen Mitteln ist direkt auf der Packung oder in der Packungsbeilage angegeben, wie lange das Präparat nach der ersten Anwendung noch haltbar ist. „Wir empfehlen, das
Anbruchdatum auf der Packung zu vermerken und eventuelle Reste sofort nach Ablauf der Haltbarkeit zur entsorgen. Wenn Medikamente sich verfärben, anders riechen oder die Verpackungen sich aufblähen, sollten sie auf keinen Fall weiterverwendet werden“, sagt Wunsch. Weitere Informationen hierzu unter www.aok.de unter dem Such-Titel ‚Hinweise zur Medikamenteneinnahme‘. Gute Tipps zur Entsorgung und Aufbewahrung unter www.bundesgesundheitsministerium.de/arzneimittelentsorgung-und-aufbewahrung.html.