Herzogtum Lauenburg/Ratzeburg (pm). Der Kreiswahlausschuss des Kreises Herzogtum Lauenburg hat in seiner Sitzung vom Freitag, 24. März 2023 in Ratzeburg über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge für die Kreistagswahl am 14. Mai 2023 entschieden. Einstimmig wurden die Wahlvorschläge von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, FDP, AfD, DIE LINKE, dieBasis, DIE PARTEI und der ABB ohne Mängel angenommen.
Nicht zugelassen wurde der gesamte Wahlvorschlag der Wählergemeinschaft BISS e.V., die gesetzlich vorgeschriebenen Unterlagen lagen nicht fristgerecht vor. Ebenfalls nicht zugelassen wurden jeweils eine Direktkandidatin beziehungsweise Direktkandidat der Freien Wähler und der Tierschutzpartei. In beiden Fällen wurde die Wählbarkeit nicht amtlich nachgewiesen. Trotz Nachforderung durch den Kreiswahlleiter wurden die erforderlichen Nachweise nicht fristgerecht nachgereicht. Das Abstimmungsergebnis zur Nichtzulassung war ebenfalls einstimmig.
Die Vertrauenspersonen haben noch die Möglichkeit innerhalb von 3 Tagen nach Bekanntgabe, beim Landeswahlleiter Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Wahlvorschläge einzulegen. Die öffentliche Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge erfolgt kurzfristig im Internet unter www.kreis-rz.de/bekanntmachungen.
CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, AfD, DIE LINKE und dieBasis haben neben jeweils einem Listenwahlvorschlag auch unmittelbare Wahlvorschläge für alle 23 Wahlkreise eingereicht. Die FREIEN WÄHLER treten in 21 Wahlkreisen an, die ABB in 6, die PARTEI sowie die Tierschutzpartei jeweils in einem Wahlkreis. Insgesamt stellen sich 190 Direktkandidatinnen und -kandidaten für den Kreistag zu Wahl.
Derzeit sind im Lauenburgischen Kreistag die CDU mit 18 Sitzen, die SPD mit 12 Sitzen, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit 9 Sitzen, die AfD mit 4 Sitzen mit 2 Fraktionen, die FDP mit 3 Sitzen, die LINKE mit 2 Sitzen und die Wählervereinigung Bürger für Geesthacht, zum Zeitpunkt der Wahl noch Freie Wähler, mit einem Sitz vertreten.