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Titel Herzogtum Lauenburg

Mini-Jobs im Herzogtum sind zu 59 Prozent in Frauenhand

von Pressemitteilung
März 8, 2023
NGG kritisiert Lohn-Kluft zwischen Frauen und Männern im Herzogtum

Ein Job, zwei Löhne: Noch immer ist die Bezahlung zwischen Männern und Frauen unterschiedlich hoch. Das kritisiert die Gewerkschaft NGG – und fordert mehr Anstrengungen für die Gleichberechtigung im Arbeitsleben. Foto: NGG | Alireza Khalili

 Herzogtum Lauenburg (pm). Die 520-Euro-Arbeit ist weiblich: Von den rund 15.070 Mini-Jobs im Kreis Herzogtum Lauenburg sind 59 Prozent in Frauenhand – im Hotel- und Gaststättengewerbe liegt der Anteil sogar bei 61 Prozent. Auch bei der Teilzeitarbeit liegen die Frauen vorne: Die rund 18.000 Teilzeitstellen im Herzogtum werden zu 81 Prozent von Frauen gemacht. Das teilt die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten mit. Die NGG Hamburg-Elmshorn beruft sich dabei auf aktuelle Zahlen der Arbeitsagentur. Ein Großteil der Vollzeitstellen würden in vielen Branchen nicht von Frauen besetzt.

Sarah Witte, Gewerkschaftssekretärin der NGG-Region Hamburg-Elmshorn, spricht von einer „Lohn- und Renten-Falle“: „Teilzeitarbeit bedeutet immer ein schmaleres Portemonnaie – und auch eine kleinere Rente. Und Mini-Jobs bedeuten Mini-Renten.“ Hinzu komme, dass Frauen im Bundesdurchschnitt 7 Prozent weniger pro Stunde verdienten als Männer. Und dass bei einer vergleichbaren Qualifikation, Tätigkeit und Erwerbsbiografie, so die NGG Hamburg-Elmshorn. Die Gewerkschaft beruft sich dabei auf Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis).

Es sei daher wichtig, mit einem Tabu zu brechen: „Über Geld redet man nicht. Das ist ein ungeschriebenes Gesetz. Beim Lohn sollte man in den Betrieben im Herzogtum aber mal eine Ausnahme machen“, so Sarah Witte. Überall dort, wo es einen Betriebsrat gibt, könne der auch die „Lohn-Kommunikation im Unternehmen beleben“. Ansonsten gebe es zwar auch noch einen Rechtsanspruch darauf, zu erfahren, was ein männlicher Kollege in ähnlicher Position verdient. Doch das Entgelttransparenzgesetz gilt lediglich in Betrieben mit mindestens 200 Beschäftigten. „Eine Köchin im Restaurant oder eine Verkäuferin in der Bäckerei haben davon allerdings nichts“, so NGG-Gewerkschaftssekretärin Witte. Hier solle die Bundesregierung dringend nachbessern. „Ähnlich sieht es auch das Bundesarbeitsgericht, das einer Klägerin in Sachen Lohngerechtigkeit in einem aktuellen Urteil Recht gab. Das kann richtungsweisend für eine gerechtere Lohnentwicklung sein.“

Ziel müsse es sein, die Lohnscheren zwischen Männern und Frauen zu schließen. „Wie dick die Lohntüte ist, das darf nicht vom Geschlecht abhängen. Aber auch nicht davon, wie gut jemand das Lohnpokern beherrscht. Beim Lohn für Arbeit muss mehr Fairness her: Wir brauchen ein neues ‚Lohn-Fair-Play‘“, so Sarah Witte.

Tags: GleichstellungMinijobNGGTourismus

Pressemitteilung

Bei Pressemitteilungen handelt es sich nicht um eine neutrale beziehungsweise kritische Berichterstattung im klassischen journalistischen Sinne. Es sind in der Regel Texte von Parteien, Organisationen, Institutionen und Unternehmen und schildern oft nur eine Sicht der Dinge. Die Redaktion von Herzogtum direkt prüft Pressemitteilungen vor Veröffentlichung stets nach bestem Wissen und Gewissen. So werden unter anderem Superlative und nicht belegbare Behauptungen aus den Texten entfernt.

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