Herzogtum Lauenburg (pm). Für viele Eltern ist die Betreuung ihrer Kinder durch Kindertagespflegepersonen, auch bekannt als Tagesmütter und -väter, eine wichtige Alternative zu klassischen Kindertageseinrichtungen im Kreis Herzogtum Lauenburg. Gerade im Bereich der Unter-3-Jährigen wird die Kindertagespflege aufgrund ihrer Familienähnlichkeit und Flexibilität von vielen Eltern bevorzugt.
Wer als Kindertagespflegeperson im Kreis Herzogtum Lauenburg tätig werden möchte, benötigt dafür eine Erlaubnis. Die Erlaubnis zur Kindertagespflege setzt unter anderem eine entsprechende Qualifikation voraus. Eine zeitgemäße und auf die Bedürfnisse der Kinder zugeschnittene Qualifikation der Kindertagespflegepersonen bildet die Grundlage für eine gute Kindertagesbetreuung und ist wichtig für das Vertrauen der Eltern. Auch im Jahr 2023 starten wieder neue Qualifizierungskurse für angehende Kindertagespflegepersonen: ein Grundqualifizierungskurs Kindertagespflege im Umfang von 300 Unterrichtseinheiten sowie ein Kompakt-Kurs Kindertagespflege für pädagogische Fachkräfte im Umfang von 50 Unterrichtseinheiten.
Interessierte, die zukünftig als Kindertagespflegeperson im Kreis Herzogtum Lauenburg tätig werden möchten, können sich für weitere Informationen an die Mitarbeiterinnen des Fachdienstes Kindertagesbetreuung, Jugendförderung und Schulen, Frau Fink (p.fink@kreis-rz.de, 04541 888 – 729), Frau Spangenberg (spangenberg@kreis-rz.de, 04541 888 – 831) und Frau Hofmann (s.hofmann@kreis-rz.de, 04541 888 – 732) wenden.
Nähere Informationen zum Grundqualifizierungskurs Kindertagespflege:
In einem Umfang von 300 Unterrichtseinheiten setzt die Qualifizierung nach dem Qualifizierungshandbuch „Qualität in der Kindertagespflege – Qualifizierungshandbuch (QHB) für die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern unter drei“ verstärkt auf die Verzahnung von Theorie und Praxis. Der Fokus der Qualifizierung liegt dabei auf der pädagogischen Arbeit mit Kindern unter drei Jahren und der Selbstständigkeit von Kindertagespflegepersonen. Die Qualifizierung nach dem QHB gliedert sich in zwei Abschnitte. Die tätigkeitsvorbreitende Phase umfasst dabei 160 Unterrichtseinheiten. Hier werden die Grundlagen für die spätere Tätigkeit vermittelt und im Rahmen von Praktika in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege erste praktische Erfahrungen gesammelt. Diese Phase endet mit einer Lernergebnisfeststellung. Danach ist es bereits möglich, eine Pflegeerlaubnis zu beantragen und als Kindertagespflegeperson tätig zu werden. Praxisbegleitend können dann weitere 140 Unterrichtseinheiten absolviert werden, welche ebenfalls mit einer Lernergebnisfeststellung abzuschließen sind. Im Kreis Herzogtum Lauenburg startet eine neue Grundqualifizierung am 7. September 2023. Der Kurs findet 1 x wöchentlich donnerstagabends sowie 1 x monatlich samstags statt. Die Teilnahme am Kurs ist kostenlos. Voraussetzung für die Teilnahme am Kurs ist ein persönliches Eignungsgespräch.
Nähere Informationen zum Kompakt-Kurs Kindertagespflege: Für Interessierte, die durch Ausbildung und berufliche Tätigkeit bereits praktische Erfahrungen und Vorkenntnisse in der Arbeit mit Kindern aufweisen können, wird zudem das Format des Kompakt-Kurses Kindertagespflege für pädagogische Fachkräfte angeboten. In einem verkürzten Qualifizierungsformat im Umfang von 50 Unterrichtseinheiten sollen pädagogische Fachkräfte auf die Tätigkeit als Tagesmutter oder -vater vorbereitet werden. Der Schwerpunkt liegt hier auf den Besonderheiten der Kindertagespflege und dem Weg in die Selbständigkeit. Ein neuer Kompakt-Kurs startet im Kreis Herzogtum Lauenburg am 5. Mai 2023. Der Kurs findet freitags und samstags statt. Die Teilnahme ist ebenfalls kostenlos. Voraussetzung für die Teilnahme am Kurs ist ein persönliches Eignungsgespräch