Mölln (pm). Die Stadt Mölln hat sich intensiv mit der Sanierung des Uhlenkolks und den vorliegenden Mängeln auseinandergesetzt. Hierbei wurde festgestellt, dass die eindeutige Zuordnung einer Verantwortung für die vorliegenden Mängel zu einem Gewerk oder einem der mehreren von der Stadt Mölln beauftragten Planungsbüros nicht ermittelt werden kann.
Somit konnten vorherige Spekulationen, dass eine alleinige Verantwortlichkeit beim Architekturbüro BSK liegen würde, eindeutig widerlegt werden. Eine rechtliche Prüfung ergab zudem, dass etwaige Ansprüche aus Mängelgewährleistung bereits verjährt wären. Um eine möglichst zeitnahe Mängelbeseitigung vornehmen zu können, hat sich die Stadt Mölln mit dem Architekturbüro BSK ausgetauscht. Die zuständige Architektin, welche zugleich das Urheberrecht auf das Gebäude besitzt, hat sich persönlich bereit erklärt, die Stadt Mölln zu unterstützen.
Des Weiteren wurde in der Vergangenheit darüber spekuliert, ob das Vergabeverfahren ordnungsgemäß durchgeführt wurde. Hierzu kann nach intensiver Prüfung festgestellt werden, dass sämtliche Vorschriften eingehalten wurden und das Verfahren im fairen Wettbewerb durchgeführt wurde.
Mit der Sanierung des Uhlenkolk wird voraussichtlich im Jahr 2023 begonnen.