Herzogtum Lauenburg/Kiel (pm). Die Kreise und kreisfreien Städte in Schleswig-Holstein gewährleisten Gesundheitshilfe für Menschen mit Suchterkrankungen und psychischen Belastungen in Form von Prävention, Beratung, Begleitung und Vermittlung sowie Hilfen zur Kontakt- und Tagesgestaltung. Diese Aufgabe ist Teil der kommunalen Selbstverwaltung auf Kreisebene.
Die Landesregierung unterstützt diese mit Fördermitteln basierend auf dem „Rahmenstrukturvertrag Soziale Hilfen“. Gesundheitsministerium, Städteverband Schleswig-Holstein und der Schleswig-Holsteinische Landkreistag haben jetzt – nach dem Kabinettsbeschluss zum Haushalt – einen neuen, verbesserten, Vertrag geschlossen. Dieser baut auf den Vorgängerverträgen auf und gilt ab dem 1. Januar 2023 für sechs Jahre. Gesundheitsministerin Kerstin von der Decken: „Bürgernahe, niedrigschwellige und kompetente Hilfe in sozialen Problemlagen sowie Prävention leisten einen wesentlichen Beitrag für den Erhalt der Gesundheit betroffener Menschen. Vor dem Hintergrund weltweiter Krisen nehmen auch psychische Belastungen und damit beispielsweise auch potentiell Suchterkrankungen zu. Daher stärken wir die Hilfsangebote in Schleswig-Holstein deutlich.“
Die Geschäftsführer des Städteverbandes Schleswig-Holstein und des Schleswig-Holsteinischen Landkreistages, Marc Ziertmann und Dr. Sönke E. Schulz, betonten: „Durch den Rahmenvertrag werden die Kreise und kreisfreien Städte unterstützt, niedrigschwellige Hilfen für Menschen mit psychischen Belastungen und Suchtproblemen sicherzustellen. Mit den Angeboten leisten die Kommunen einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der Lebensqualität für Menschen in schwierigen Lagen. Die Herausforderungen sind nicht zuletzt vor dem Hintergrund der Folgen der Coronapandemie weiterhin groß. Mit dem Vertrag haben alle Beteiligten für die nächsten Jahre Planungssicherheit“. Das Land stellt mit dem neuen Vertrag den Kreisen und kreisfreien Städten jährlich Fördermittel in Höhe von mehr als 4 Millionen Euro zur Verfügung, die damit regionale Versorgungsstrukturen fördern. Gegenüber den Vorgängerverträgen erhöht sich die jährliche Gesamtförderung des Landes damit um rund 20 Prozent, beziehungsweise insgesamt um mehr als 40 Prozent inklusive der Förderung der Angebote zur Glückspielsucht. Teil des Rahmenstrukturvertrages soziale Hilfen ist die Förderung der Glücksspielsuchtfachstellen, die im Rahmen des im Jahr 2021 geschlossenen Glücksspielstaatsvertrages zu Fachstellen für Glücksspielsucht und Medienabhängigkeit ausgebaut wurden.
Die Anzahl der Fachstellen in Schleswig-Holstein wurde von 7 auf 11 erhöht und die finanzielle Förderung der einzelnen Fachstellen jeweils mehr als verdoppelt. Weitere Angebote betreffen insbesondere die ambulanten Suchtkrankenhilfen, die offenen psychischen Hilfen oder beispielsweise die Fachberatungsstellen für Essstörungen. Über die konkrete Vergabe der Mittel entscheiden die Kreise und kreisfreien Städte in eigener Zuständigkeit bedarfsorientiert.