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Titel Herzogtum Lauenburg

Weihnachtsgeld-Check – auch Minijobber profitieren

von Pressemitteilung
Dezember 10, 2022
Weihnachtsgeld-Check – auch Minijobber profitieren

WEihnachtsgeld. Foto: NGG, hfr

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Herzogtum Lauenburg (pm). Der Countdown zum Jahresende läuft – und damit auch der Endspurt fürs Weihnachtsgeld: Beschäftigte im Herzogtum sollen prüfen, ob sie zu Weihnachten Anspruch auf die Sonderzahlung haben. Dazu rät die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG). „Ob den Mitarbeitern ein Weihnachtsgeld zusteht, ist in den meisten Tarifverträgen geregelt – zum Beispiel in der Gastro-Branche und im Bäckerhandwerk. Und trotzdem lassen viele Gastronomen, Hoteliers und Bäckermeister ihr Personal leer ausgehen. Dabei ist die Sonderzahlung gerade in Zeiten rasant steigender Preise für viele Beschäftigte eine wichtige erste Entlastung“, sagt Johann Möller, Gewerkschaftssekretär der NGG-Region Hamburg-Elmshorn. Das Weihnachtsgeld komme in der Regel mit der November-Lohnabrechnung aufs Konto.

Insbesondere für die rund 8.000 Menschen, die im Kreis Herzogtum Lauenburg laut Arbeitsagentur lediglich einen Minijob haben, lohne sich ein genauer Check. „Wenn der Chef seinen Mitarbeitern ein Weihnachtsgeld zahlt, dann haben auch die Minijobber im selben Unternehmen Anspruch auf die Extra-Zahlung“, erklärt Möller. Die Höhe des Weihnachtsgeldes richte sich nach der jeweiligen Arbeitszeit. Auch Auszubildende würden häufig um das Weihnachtsgeld gebracht – gerade dort, wo es keinen Betriebsrat gebe.

Im Zweifelsfall lohne sich ein Anruf bei der zuständigen Gewerkschaft, rät Johann Möller. Die NGG-Region Hamburg-Elmshorn informiert Beschäftigte der Lebensmittelherstellung und der Gastronomie über das Weihnachtsgeld unter der Telefonnummer 040 767 945 70 oder region.hamburg-elmshorn@ngg.net. Wer nach Tarifvertrag arbeite, habe beim Weihnachtsgeld grundsätzlich die besseren Karten, betont Möller. Er verweist dabei auf die neuesten Zahlen der Hans-Böckler-Stiftung. Danach erhalten 79 Prozent der Beschäftigten, die in einem tarifgebundenen Unternehmen arbeiten, die Extra-Zahlung. Zum Vergleich: Dort, wo kein Tarifvertrag gilt, sind es nur 42 Prozent.

Tags: NGGTourismusWeihnachtsgeld

Pressemitteilung

Bei Pressemitteilungen handelt es sich nicht um eine neutrale beziehungsweise kritische Berichterstattung im klassischen journalistischen Sinne. Es sind in der Regel Texte von Parteien, Organisationen, Institutionen und Unternehmen und schildern oft nur eine Sicht der Dinge. Die Redaktion von Herzogtum direkt prüft Pressemitteilungen vor Veröffentlichung stets nach bestem Wissen und Gewissen. So werden unter anderem Superlative und nicht belegbare Behauptungen aus den Texten entfernt.

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