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Titel Herzogtum Lauenburg Büchen

Büchen entscheidet!

Bürgerentscheid: Jede Stimme zählt!

von Pressemitteilung
November 10, 2022
Präsentation des Wahlergebnisses zur Bürgermeisterwahl

Foto: geralt by pixabay, hfr

179
VIEWS

Büchen (pm). Die abstimmungsberechtigen Bürgerinnen und Bürger in Büchen haben ihren Abstimmungszettel für den Bürgerentscheid am Sonntag, 13. November zum geplanten neuen Gewerbegebiet „Steinkrüger Koppel“ mit der Briefpost bekommen. In einem demokratischen Prozess wird über die weiteren Maßnahmen im Gebiet der „Steinkrüger Koppel“ abgestimmt.

Foto: Gemeinde Büchen, hfr

Gewerbegebiet „Steinkrüger Koppel“:  Eine Chance für die Steinau

Bei der Planung des Gewerbegebietes „Steinkrüger Koppel“ in der Gemeinde Büchen wird im Sinne der Nachhaltigkeit auf eine ökologische und ressourcenschonende Bauweise Wert gelegt. Auch die Natur soll profitieren: Im Rahmen der Erschließung soll der ursprüngliche Verlauf der Steinau im Planungsbereich des neuen Gewerbegebietes wiederhergestellt werden.

Die Flächen des Bebauungsplans Nr. 67 umfassen neben den Gewerbeflächen (braun gekennzeichnet) und Straßenflächen (gelb gekennzeichnet) auch Flächen des Tales der Steinau (grüne Flächen). Diese wurden bewusst in den Planungsbereich integriert, um sicherzustellen, dass hier eine Bebauung nicht erfolgen wird. Sie dienen der Abgrenzung zum Naturschutzgebiet und somit der Renaturierung der Steinau. Der aktuelle gerade Verlauf der Steinau ist hellblau dargestellt. Die blauen Flächen zeigen, wie der Verlauf der Steinau nach der Renaturierung sein wird.

Seit 2002 gilt für die Gewässer in Schleswig -Holstein, wie für alle anderen Gewässer in Europa auch, die Europäische Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL). Die Ziele der EU-WRRL, zum Beispiel der „gute ökologische Zustand“ der Gewässer, wurden anschließend in das Landeswassergesetz aufgenommen.

„Nicht zuletzt dank des langjährigen Einsatzes von Büchens Alt-Bürgermeisters Günter Mund als Vorsteher des Gewässerunterhaltungsverbandes Steinau/Büchen konnte in mehreren Teilprojekten seit 2007 die naturnahe Entwicklung und Umgestaltung der Steinau im Bereich Büchen vorangetrieben werden. Der Gewässerunterhaltungsverband Steinau/Büchen ist Mitglied im Gewässer- und Landschaftsverband Herzogtum Lauenburg“ heißt es aus der Verwaltung.

Nun besteht die Chance, auch im Bereich der „Steinkrüger Koppel“ den ursprünglichen Verlauf der Steinau wiederherzustellen und ihren ökologischen Zustand zu verbessern. 

Die geplanten Gewerbeflächen im Bebauungsplan Nr. 67 (braune Flächen) werden nicht vollständig versiegelt werden. Es wird mehrere Grünflächen geben. Ebenso sind ein Wander- und ein Erlebnispfad in der Planung, die den Freizeitmehrwert erhöhen werden.

„Bitte nutzen Sie Ihre Stimme und gehen Sie am 13. November zum Bürgerentscheid. Machen Sie von Ihrem Recht Gebrauch, über die Entwicklung unserer Gemeinde Büchen mitzuentscheiden. Unter www.buechen-buergerentscheid.de und www.stopp-gewerbegebiet.de können Sie sich informieren. Nutzen Sie auch gern die Briefwahl. Hierfür können Sie ganz bequem den QR-Code auf dem Ihnen zugesandten Abstimmungsschein nutzen“, heißt es aus der Verwaltung.

Luftaufnahme der Steinkrüger Koppel. Foto: NMKR, hfr

Die Frage bei der Abstimmung lautet: „Sollen die Aufstellungsbeschlüsse der 33. Flächennutzungsplan-Änderung sowie des Bebauungsplans Nr. 67 „Gewerbegebiet Steinkrüger Koppel“ aufgehoben werden, so dass das betroffene Gebiet östlich der Steinau weiterhin als landwirtschaftliche Fläche erhalten bleibt?“ „JA“ ist anzukreuzen, wenn das betroffene Gebiet eine landwirtschaftliche Nutzfläche bleiben soll. Soll hier ein Gewerbegebiet entstehen? Dann muss „NEIN“ ankreuzt werden.

Tags: DemokratieKommunalpolitik

Pressemitteilung

Bei Pressemitteilungen handelt es sich nicht um eine neutrale beziehungsweise kritische Berichterstattung im klassischen journalistischen Sinne. Es sind in der Regel Texte von Parteien, Organisationen, Institutionen und Unternehmen und schildern oft nur eine Sicht der Dinge. Die Redaktion von Herzogtum direkt prüft Pressemitteilungen vor Veröffentlichung stets nach bestem Wissen und Gewissen. So werden unter anderem Superlative und nicht belegbare Behauptungen aus den Texten entfernt.

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