Herzogtum Lauenburg/Geesthacht (pm). Während sich so mancher Gartenbesitzende über prächtige Hecken und Büsche vor der Haustür freut, ärgern sich wiederum andere über die unliebsame Bekanntschaft mit weit ausladenden Ästen und Zweigen, die auf Gehwege und Fahrbahnen ragen. Zu weit in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragende Äste und Zweige haben zur Folge, dass der vorhandene Verkehrsraum nicht in sicherer Weise genutzt werden kann.
Insbesondere für Eltern mit Kindern, Nutzende von Rollstühlen oder Gehwagen sowie ältere Bürgerinnen und Bürger führt dies zu Gefahren, die vermeidbar sind. Der Fachdienst Öffentliche Sicherheit des Geesthachter Rathauses macht darum darauf aufmerksam, dass nach § 33 Abs. 3 des Straßen- u. Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein (StrWG) vom 25. November 2003 der öffentliche Verkehrsraum von Anpflanzungen freizuhalten ist, welche die Verkehrssicherheit beeinträchtigen.
Alle Grundstücksbesitzenden, Mietenden und Pachtenden werden daher gebeten, den Zustand ihrer vorhandenen Grünanpflanzungen zu überprüfen und falls notwendig, einen Rückschnitt der Hecken, Büsche und Bäume vorzunehmen. Dies bedeutet, dass im Bereich von Gehwegen der Freischnitt bis zu einer Höhe von mindestens 2,50 Metern und in der Breite bis zur Grundstücksgrenze und über Straßen und Fahrbahnen bis zu einer Höhe von 4,50 Metern erfolgen muss. Außerdem müssen Straßenlampen, Verkehrszeichen und Straßennamensschilder von Grünbewuchs freigehalten werden. Wichtig noch zu beachten: Bevor mit dem Rückschnitt begonnen wird, sollte nachgeschaut werden, ob eventuell Vögel in den Pflanzen brüten.