Herzogtum Lauenburg/Geesthacht (pm). Ab 2025 wird die Grundsteuer neu berechnet. Für Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohngrundstücken bedeutet das: Viele Daten müssen gesammelt und bis zum 31. Oktober 2022 an das Finanzamt gemeldet werden.
Erfolgen soll das grundsätzlich elektronisch über das Online-Portal Elster (www.elster.de). In Ausnahmefällen ist auch die schriftliche Übermittlung möglich. Die entsprechenden Formulare dafür gibt es beim Finanzamt in Ratzeburg in Bahnhofsallee 20, unter der Telefonnummer 04541 882-01 und auch im Geesthachter Rathaus am Markt 15.
Doch viele Betroffene, die die Formulare sichten, vertagen das Thema mit Fragezeichen wieder. Denn gefordert werden unter anderem Angaben zu Bodenrichtwert, Flurstück und Eigentumsverhältnissen. Wo diese Informationen nachzulesen sind, wissen viele nicht – das Land, das bei der Reform den Hut aufhat, beantwortet hier übersichtlich Fragen auf der Internetseite. Zudem werden dort vom Land Hinweise gegeben, welche Angaben wo im Formular einzutragen sind. Dabei unterscheidet das Finanzamt in den Erklärungen sogar unterschiedliche Grundstücksarten.
„Wir verstehen, dass viele Eigentümerinnen und Eigentümer verunsichert sind angesichts der vielen Fragen, die sie beantworten sollen. Die Geesthachter Stadtverwaltung ist allerdings in diesen Prozess der Datenerhebung nicht eingebunden. Wir können vor Ort weder Fragen zum grundsätzlichen Prozedere noch zu den Schreiben des Finanzamtes oder zur Bedienung von Elster beantworten“, erklärt eine Mitarbeiterin des Fachdienstes Finanzen der Geesthachter Stadtverwaltung. Auch Angaben zu Bodenrichtwerten, Flurstücken und anderen Fragen rund um die Grundstücke können beim Geesthachter Rathaus nicht abgefragt werden. Die neuen Grundsteuerbescheide werden übrigens ab 1. Januar 2025 verschickt – das dann von der Stadtverwaltung Geesthacht.