Herzogtum Lauenburg (pm). Schülerfahrkarten im hvv- und SH-Tarif, die in den Kreisen Herzogtum Lauenburg, Segeberg und Stormarn über das OLAV Antragsverfahren ausgegeben wurden, sind unabhängig von ihrer räumlichen Gültigkeit in den Monaten Juni, Juli und August 2022 im gesamten Nahverkehr bundesweit nutzbar.
Auf Initiative der Bundesregierung können alle Bürgerinnen und Bürger den gesamten öffentlichen Nahverkehr bundesweit im genannten Zeitraum für 9 Euro pro Monat nutzen. Ab September sollen wieder die ursprünglichen räumlichen Geltungsbereiche der ausgegebenen Fahrkarten gelten.
Selbstzahleranteil für Schülerfahrkarten wird erstattet
Für Schülerfahrkarten, für die von den Antragstellerinnen und Antragstellern ein sogenannter Selbstzahleranteil für das Schuljahr 2021/2022 im Voraus gezahlt wurde, wird eine Erstattung in voller Höhe der Monatsbeiträge durch die Kreise ausgezahlt. Die Auszahlung für die Monate Juni und Juli 2022, das laufende Schuljahr endet mit dem Juli 2022, erfolgt durch die Zentrale Stelle Schülerfahrkarten beim Kreis Herzogtum Lauenburg ab August 2022 per Überweisung. Ein Antrag ist nicht erforderlich.
Auch der Selbstzahleranteil für den Monat August 2022 wird den Antragstellerinnen und Antragstellern erstattet. Aus technischen Gründen muss jedoch zunächst der Gesamtbetrag gezahlt werden: „Unser Online-Antragsverfahren OLAV kann mit allen erdenklichen Kombinationen aus Wohn- und Schulort, Umzügen, Schulwechseln und unterschiedlichen Tarifgebieten umgehen und für jede Familie den richtigen Zuzahlungsbetrag ausrechnen und direkt als Bescheid verarbeiten. Als wir die Software entwickelt haben, hat aber niemand damit gerechnet, dass es mal zu Erstattungen für einzelne Monate für alle Antragstellerinnen und Antragsteller gleichzeitig kommen könnte,“ so Andrew Yomi, Verkehrsplaner beim Kreis Herzogtum Lauenburg und Verantwortlicher für die OLAV-Plattform. „Diese Funktion nun für eine wahrscheinlich einmalige Aktion durch den Anbieter programmieren zu lassen, wäre wesentlich teurer und aufwendiger als die Beträge zunächst in Rechnung zu stellen und dann wieder zu erstatten. Ich bitte alle Betroffenen hierfür um Verständnis.“ Die Erstattung soll laut Yomi direkt im Folgemonat September ausgezahlt werden. Wie für die Monate Juni und Juli ist auch hierfür kein Antrag nötig.
Schülerfahrkarten für das Schuljahr 2022/23 jetzt beantragen
Für Schülerinnen und Schüler, die im kommenden Schuljahr 2022/23 wegen Einschulung oder Schulwechsel neu eine Schule besuchen, sollten über das OLAV-Antragsverfahren unter www.ticket-olav.de bis zum 12. Juni 2022 rechtzeitig die Anträge auf Übernahme der Beförderungskosten zur Schule gestellt werden.
Für Schülerinnen und Schüler, für die bereits im Schuljahr 2021/22 ein Antrag über das OLAV-Antragsverfahren gestellt wurde und bei denen sowohl die Wohnadresse als auch die Schule gleichgeblieben sind, ist kein neuer Antrag für das Schuljahr 2022/23 zu stellen. Die Zentrale Stelle Schülerfahrkarten fordert alle Antragstellerinnen und Antragsteller aus dem Schuljahr 2021/22 rechtzeitig vor den Sommerferien auf, die bestehenden Daten aus dem Vorjahr lediglich zu bestätigen.