Herzogtum Lauenburg (pm). Der Kreis Herzogtum Lauenburg hebt mit Wirkung ab Samstag, 9. April 2022, 0 Uhr kreisweit die Auftstallungspflicht für Geflügel auf. Seit Februar 2022 wurde im Kreisgebiet bei keinem tot aufgefundenen Wildvogel mehr der Geflügelpesterreger nachgewiesen, so dass jetzt wieder das Federvieh mit den Küken unbesorgt im Freien zu sehen sein wird.
Auch in den direkten Nachbarkreisen gab es seit längerem keine Nachweise mehr, landesweit gehen die Nachweise zurück. Nach eingehender Risikoeinschätzung des Fachdienstes Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung kann die Stallpflicht daher zu Gunsten einer art- und verhaltensgerechten Unterbringung von Hausgeflügel ab Samstag aufgehoben werden.
Der Volltext der am Freitag bekanntgemachten Allgemeinverfügung kann unter www.kreis-rz.de/vogelgrippe abgerufen werden.
Die Allgemeinverfügung des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung zur Festlegung von vorbeugenden Biosicherheitsmaßnahmen in Geflügel-haltungen vom 23. November 2021 bleibt aber weiterhin in Kraft. Demnach bleibt die Aufnahme von in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln über Geflügelmärkte, Geflügelbörsen oder mobile Geflügelhändler weiterhin verboten.