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Titel Herzogtum Lauenburg

Sicherungsmaßnahmen Schießanlage Hundebusch abgeschlossen

von Pressemitteilung
März 25, 2022
Sicherungsmaßnahmen Schießanlage Hundebusch abgeschlossen

Foto: Pixabay, hfr

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Ratzeburg (pm). Nach der Aussage des Vorsitzenden des Schießsportvereins „Wurftaubenclub Hundebusch e.V.“ (WTC), Rolf-Herbert Leppin sind die Sanierungsarbeiten auf dem Gelände am Hundebusch erfolgreich ausgeführt. Leppin fordert für den Verein: „der Landrat muss Nutzungsvertrag endlich verlängern.“

„Wir haben alle Auflagen erfüllt und jetzt auch die notwendige Sanierung beziehungsweise die Sicherungsmaßnahmen auf der Schießanlage Hundebusch abgeschlossen. Auch die vom Kreis empfohlenen Waldkalkungen sind unter Aufsicht der zuständigen Fachabteilung des Kreises durchgeführt worden. Durch diese Sicherungsmaßnahmen ist nun ein Eindringen von Schadstoffen in das Grundwasser ausgeschlossen. Nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz und nach dem Ergebnis eines ausführlichen Bodenschutzgutachtens bestehen gegen den Betrieb der Schießsportanlage Hundebusch im Hinblick auf das Skeetschießen mit Weicheisenschrot seitens der zuständigen Ordnungsbehörden keine Bedenken mehr“ Mit diesen Worten hat der Vorsitzende des Schießsportvereins „Wurftaubenclub Hundebusch e.V.“ (WTC), Rolf-Herbert Leppin, den Landrat des Kreises Herzogtum Lauenburg Dr. Mager nachdrücklich aufgefordert, von der Absicht abzurücken, dem Vereinsschießsport im Kreis mit unfairen Mitteln den Garaus zu machen und insbesondere den weiteren Betrieb auf dem Pachtgelände auf der Schießanlage Hundebusch im Gemeindebereich Salem beenden zu wollen, teilte der Verein mit.

Leppin wies darauf hin, dass sein Verein mangels anderer Alternativen auf das betreffende Pachtgelände angewiesen sei und anderenfalls seine Tätigkeit vollständig einstellen müsse. Zugesagte Hilfe seitens des Kreises im Hinblick auf ein anderes Gelände habe sein Verein leider zu keinem Zeitpunkt erhalten, so Leppin. Im Gegenteil: „In den Gremien des Kreises sei der Schießsport mehrheitlich aus politischen Gründen von vornherein diskriminiert worden. Bei der Beurteilung dieser Angelegenheit komme es aber auf kommunaler Ebene nicht auf politische Gesinnungen an. Maßgeblich sei für die kommunale Selbstverwaltung eine Entscheidung nach Recht und Gesetz und die allgemeine Verpflichtung, sich im Interesse des Allgemeinwohls auch um die Förderung des Sports zu bemühen. Auch als Eigentümer des Geländes im Hundebusch könne sich der Kreis nicht – etwa wie ein Privateigentümer – aus seiner Verpflichtung, Sportvereine so weit wie möglich zu fördern, einfach und trickreich lösen. Eigentum verpflichte die öffentliche Hand in besonderer Weise“, so Leppin und weiter „Sein Verein habe auch angesichts der ständigen Bekenntnisse von Bundes- und Landesregierung zum unschätzbaren Wert des Vereinssports einen legitimen Anspruch auf Förderung des auch im Interesse unseres Gemeinwesens wichtigen Schießsports.“ Leppin bat den Landrat deshalb eindringlich, nach Beratung durch seine eigene Fachabteilung den inzwischen ausgelaufenen Nutzungsvertrag, wie bereits im Jahre 2019 zugesagt, endlich zu verlängern. „Es ist schwer nachzuvollziehen– so Leppin abschließend wörtlich – dass die Bedeutung des Vereinssports in unserem Kreis in so krasser Weise zugunsten anderer politischer Prioritäten verkannt wird. Leider gilt dies – ähnlich wie bei den Jägern – vor allem für den Vereinsschießsport und für das von unserem Verein betriebene Skeetschießen. Es ist unfassbar, dass die Verantwortlichen im Kreis scheinbar in Kauf nehmen wollen, unserem Verein mit seinen zahlreichen ehrenamtlich Tätigen, mit seinen regelmäßigen Erfolgen bis hin in die olympische Disziplin und auch mit seiner herausragenden Jugendarbeit den Todesstoß zu versetzen.“

Tags: HundebuschKreisverwaltungSchießsport

Pressemitteilung

Bei Pressemitteilungen handelt es sich nicht um eine neutrale beziehungsweise kritische Berichterstattung im klassischen journalistischen Sinne. Es sind in der Regel Texte von Parteien, Organisationen, Institutionen und Unternehmen und schildern oft nur eine Sicht der Dinge. Die Redaktion von Herzogtum direkt prüft Pressemitteilungen vor Veröffentlichung stets nach bestem Wissen und Gewissen. So werden unter anderem Superlative und nicht belegbare Behauptungen aus den Texten entfernt.

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