Herzogtum Lauenburg (pm). Mit der aktuellen Änderung des Bundesinfektionsschutzgesetzes entfällt ab 20. März 2022 die 3G-Regel im öffentlichen Nahverkehr. Das heißt: Wer den Hamburger Verkehrsverbund (hvv) nutzt, muss dann seinen Status (geimpft, genesen, getestet) nicht mehr nachweisen.
Die Maskenpflicht im hvv bleibt gemäß den jeweiligen Eindämmungsverordnungen der Länder Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein vorerst bis 2. April 2022 unverändert bestehen. Demnach gilt im öffentlichen Nahverkehr in Hamburg wie auch im niedersächsischen Verbundgebiet des hvv weiterhin die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske (medizinische Masken der Standards FFP2/FFP3- sowie KN95/N95) beziehungsweise von Masken mit FFP2- entsprechendem Standard. In Schleswig-Holstein muss im öffentlichen Nahverkehr eine medizinische (OP-)Maske getragen werden; das Tragen von FFP2-Masken wird empfohlen. Kinder unter 6 Jahren sind von der Maskenpflicht ausgenommen. Verbindlich sind die Bestimmungen der jeweiligen Länderverordnungen. Die Rechtslage kann sich aufgrund neuer Erlasse und Verfügungen der Länder kurzfristig ändern. Aktuelle und weiterführende Informationen unter https://www.hvv.de/de/corona.