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Titel Gesundheit

Maskenpflicht im Hamburger Verkehrsverbund bleibt

3G-Pflicht entfällt

von Pressemitteilung
März 21, 2022
Maskenpflicht im Hamburger Verkehrsverbund bleibt

Bus. Foto: Pixabay

327
VIEWS

Herzogtum Lauenburg (pm). Mit der aktuellen Änderung des Bundesinfektionsschutzgesetzes entfällt ab 20. März 2022 die 3G-Regel im öffentlichen Nahverkehr. Das heißt: Wer den Hamburger Verkehrsverbund (hvv) nutzt, muss dann seinen Status (geimpft, genesen, getestet) nicht mehr nachweisen.

Die Maskenpflicht im hvv bleibt gemäß den jeweiligen Eindämmungsverordnungen der Länder Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein vorerst bis 2. April 2022 unverändert bestehen. Demnach gilt im öffentlichen Nahverkehr in Hamburg wie auch im niedersächsischen Verbundgebiet des hvv weiterhin die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske (medizinische Masken der Standards FFP2/FFP3- sowie KN95/N95) beziehungsweise von Masken mit FFP2- entsprechendem Standard. In Schleswig-Holstein muss im öffentlichen Nahverkehr eine medizinische (OP-)Maske getragen werden; das Tragen von FFP2-Masken wird empfohlen. Kinder unter 6 Jahren sind von der Maskenpflicht ausgenommen. Verbindlich sind die Bestimmungen der jeweiligen Länderverordnungen. Die Rechtslage kann sich aufgrund neuer Erlasse und Verfügungen der Länder kurzfristig ändern. Aktuelle und weiterführende Informationen unter https://www.hvv.de/de/corona.

Tags: CoronaCOVID-19HVV

Pressemitteilung

Bei Pressemitteilungen handelt es sich nicht um eine neutrale beziehungsweise kritische Berichterstattung im klassischen journalistischen Sinne. Es sind in der Regel Texte von Parteien, Organisationen, Institutionen und Unternehmen und schildern oft nur eine Sicht der Dinge. Die Redaktion von Herzogtum direkt prüft Pressemitteilungen vor Veröffentlichung stets nach bestem Wissen und Gewissen. So werden unter anderem Superlative und nicht belegbare Behauptungen aus den Texten entfernt.

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