Herzogtum Lauenburg (pm). Seit bereits 50 Jahren bieten die Erziehungsberatungsstellen im Kreis Herzogtum Lauenburg Familien Unterstützung und Orientierung an. Wenn die Dynamik der familiären Beziehungen, individuelle Probleme oder äußere Belastungen dazu führen, dass man sich um die angemessene Entwicklung seiner Kinder Sorgen macht, stehen sie als Ansprechpartner bereit. Ratsuchende können die Leistungen der drei Beratungsstellen in Ratzeburg, Schwarzenbek und Geesthacht unmittelbar, das heißt ohne Beteiligung des Jugendamtes, in Anspruch nehmen.
Kinder und Jugendliche waren schon immer berechtigt, auch aus eigener Initiative eine Beratung in Anspruch zu nehmen. Das neue sogenannte „Kinder- und Jugendstärkungsgesetz“ stärkt die Position der jungen Menschen jetzt noch mehr: war bisher immer eine persönliche Notlage des Kindes die Voraussetzung dafür, die Gespräche mit den Beratenden vertraulich, das heißt auch ohne Kenntnis der Eltern zu führen, so wird diese Regelung mit dem neuen Gesetz erweitert. „Kinder und Jugendliche können jetzt auch ohne Vorliegen einer Notlage mit ihren ganz normalen Problemen zu uns kommen und diese auf Wunsch vertraulich mit uns besprechen“, so Ronald Orth, Leiter der Beratungsstelle in Geesthacht. „Dies erweitert ihren Autonomiespielraum und gleichzeitig wird die Hemmschwelle, sich an uns zu wenden, gesenkt.“ Orth betont aber auch, dass „je nach Problemlage die Einbeziehung der Eltern von uns thematisiert wird, wenn das sinnvoll oder sogar notwendig erscheint.“
Die Standorte der Erziehungsberatungsstellen im Kreis sind in Ratzeburg, Schwarzenbek und Geesthacht. Bei den Beratungsstellen in Ratzeburg und Geesthacht handelt es sich um kreiseigene Beratungsstellen, die Beratungsstelle in Schwarzenbek befindet sich in Trägerschaft des Diakonischen Werkes Herzogtum Lauenburg.
Kontakt:
Geesthacht 04152 809840 oder ebg@kreis-rz.de
Ratzeburg 04541 888-371 oder ebrz@kreis-rz.de
Schwarzenbek 04151 5165 oder ebschwarzenbek@t-online.de
Bei Kontaktaufnahme über E-Mail sollte bitte eine Telefonnummer für einen Rückruf angeben werden.