Nusse (pm). Aufgrund der zunehmenden Ausbreitung der hochansteckenden Omikron-Variante des Coronavirus SARS-CoV-2 und der sich weiter auf Höchstniveau entwickelnden Infektionslage gilt für die Amtsverwaltung ab Montag, 24. Januar 2022 für den Zutritt die 3G-Regel. Besucher müssen dann einen vollständigen Impfschutz, eine überstandene Corona-Infektion in den letzten drei Monaten, einen negativen Corona-Test (nicht älter als 24 h) oder einen negativen PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) nachweisen.
Vortrag zu Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und rechtlicher Vorsorge
Sandesneben (pm). Was geschieht, wenn aufgrund eines Unfalls, einer schweren Erkrankung oder altersbedingter Einschränkungen keine eigenen Entscheidungen mehr getroffen werden können?„Wie...