Nusse (pm). Aufgrund der zunehmenden Ausbreitung der hochansteckenden Omikron-Variante des Coronavirus SARS-CoV-2 und der sich weiter auf Höchstniveau entwickelnden Infektionslage gilt für die Amtsverwaltung ab Montag, 24. Januar 2022 für den Zutritt die 3G-Regel. Besucher müssen dann einen vollständigen Impfschutz, eine überstandene Corona-Infektion in den letzten drei Monaten, einen negativen Corona-Test (nicht älter als 24 h) oder einen negativen PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) nachweisen.
Spende für die DLRG Steinhorst
Steinhorst/Sandesneben (pm). Der EDEKA – Markt Martens in Sandesneben stellte ein Vierteljahr in den Sommermonaten von Juli bis September seine...