Herzogtum Lauenburg (pm). Die Allgemeinverfügung des Kreises Herzogtum Lauenburg über die Anordnung zur Absonderung (Isolation oder Quarantäne) wegen einer Infektion durch das Coronavirus (SARS-CoV-2) oder der Einstufung als enge Kontaktperson in einer geeigneten Häuslichkeit wurde am Sonntag, 16. Januar vom Landrat Dr. Christoph Mager unterzeichnet. Diese Allgemeinverfügung gilt vom 17. Januar 2022 bis einschließlich 31. März 2022. Eine Verlängerung ist möglich.
Neben vielen erklärenden Inhalten gibt die Verfügung auch Aufschluss über verpflichtenden Verhaltensmaßnahmen. Unter Punkt 3 gibt es beispielsweise eine Aufzählung von einzuhaltenden Maßnahmen:
- Kein enger körperlicher Kontakt zu Familienangehörigen / anderen Personen.
- Ein Abstand von > 1,50 – 2m zu allen Personen ist einzuhalten.
- Tragen eines eng anliegenden Mund-Nasen-Schutzes, wenn es unvermeidlich ist, dass
Sie den Raum mit Dritten teilen müssen. Der Mund-Nasen-Schutz ist bei
Durchfeuchtung, spätestens nach zwei Stunden zu wechseln. - Die vorgenannten Unterpunkte gelten nicht bei Personen, die persönliche Zuwendung
oder Pflege brauchen oder diese durchführen und sich im gleichen Haushalt befinden
(engster Familienkreis). Die Kontakte sind auf das notwendige Maß zu reduzieren. - Während der Quarantäne soll ein Selbstmonitoring (Körpertemperatur, Symptome)
durchgeführt werden und bei Auftreten von Symptomen eine sofortige Selbst-Isolierung
und eine PCR-Testung erfolgen. Bei Auftreten von Symptomen wie Fieber oder erhöhter
Temperatur, Husten, Reizung des Rachens oder Schnupfen sollte eine medizinische
Abklärung durch eine Ärztin oder einen Arzt erfolgen.
Die Komplette Bekanntmachung der Allgemeinverfügung findet sich unter https://www.kreis-rz.de/media/custom/3150_818_1.PDF?1642333234.