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Titel Gesundheit

Immer mehr Kindergartenkinder müssen in Quarantäne

Die neusten Allgemeinverfügungen von 13. Januar geben Informationen

von Pressemitteilung
Januar 14, 2022

Herzogtum Lauenburg (pm). Geesthacht, Dassendorf, Wentorf und Köthel – in diesen Orten sind die Kindergärten und Kindertagesstätten (Kita) betroffen. Immer mehr Kinder befinden sich in häuslicher Absonderung. Gleichzeitig mit den Kinder müssen sich auch alle betreuenden Erzieherinnen und Erzieher in Quarantäne begeben.

Gegenüber allen Kindern der Marienkäfergruppe, die am 6 Januar, 7. Januar und 10. Januar 2022 das Familienzentrum Regenbogen, Neuer Krug 31, Geesthacht besucht haben sowie gegenüber den in der Marienkäfergruppe tätigen Personen, die die Kinder in dieser Zeit betreut haben, wird ab dem 13. Januar eine Absonderung für 10 Tage, ab dem letzten Tag des Aufenthalts in der Kita, in häusliche Quarantäne angeordnet. Der letzte Tag des Aufenthalts wird bei der Berechnung nicht mitgezählt. Auch gegenüber allen Kindern der Eisbärengruppe, die am 5. Januar und 6. Januar das Familienzentrum Regenbogen besucht haben sowie gegenüber den in der Eisbärengruppe tätigen Personen, die die Kinder in dieser betreut haben wird ab dem 10. Januar 2022 eine Absonderung bis einschließlich 16. Januar in häuslicher Quarantäne angeordnet. Gegenüber allen Kindern der Eichhörnchengruppe, die am 6. Januar 2022 das Familienzentrum Re-genbogen besucht haben sowie gegenüber den in der Eichhörnchengruppe tätigen Personen, die die Kinder am 6. Januar betreut haben wird ab dem 11. Januar 2022 eine Absonderung bis einschließlich 16. Januar in häuslicher Quarantäne angeordnet.

Für alle Kinder der Gelben Gruppe, die vom 3. bis 7. Januar 2022 den Kommunalen Kindergarten Spatzennest im Wendelweg 1 in Dassendorf besucht haben sowie gegenüber den in der Gelben Gruppe tätigen Personen, die die Kinder in dieser Zeit betreut haben, wird ab dem 10. Januar eine Absonderung für 10 Tage, ab dem letzten Tag des Aufenthalts in der Kita, in häusliche Quarantäne angeordnet. Der letzte Tag des Aufenthalts wird bei der Berechnung nicht mitgezählt.

Für alle Kinder der Igelgruppe, die am 10. Januar 2022 den Kindergarten AWO Lütte Lüüd, Wohltorfer Weg 4 in Wentorf bei Hamburg besucht haben sowie gegenüber den in der Igelgruppe tätigen Personen, die die Kinder am 10. Januar betreut haben, wird ab dem 13. Januar eine Absonderung für 10 Tage, ab dem letzten Tag des Aufenthalts in der Kita, in häusliche Quarantäne angeordnet.

Gegenüber allen Kindern der Eulengruppe, die am 10. und am 11. Januar den Kindergarten Köthel, An de Kirch 9 besucht haben sowie gegenüber den in der Eulengruppe tätigen Personen, die die Kinder vom an diesen Tagen betreut haben, wird ab dem 12.Januar eine Absonderung für 10 Tage, ab dem letzten Tag des Aufenthalts in der Kita, in häusliche Quarantäne angeordnet.

Es ist den Betroffenen in dieser Zeit untersagt, ihre Wohnung ohne ausdrückliche Zustimmung des Gesundheitsamtes zu verlassen. Als Ausnahme zu der angeordneten Quarantäne ist die Fahrt zur Testung auf SARS-CoV-2 zugelassen. Das Gesundheitsamt des Kreises Herzogtum Lauenburg kann im Einzelfall jedoch weitere Maßnahmen treffen.

Alle Allgemeinverfügungen im Zusammenhang mit Corona in Kitas finden Sie auch gesammelt unter www.kreis-rz.de/corona.

Jede Person kann sich Satzungen, Verordnungen und weitere amtliche Bekanntmachungen kostenpflichtig zusenden lassen. Anforderungen sind zu richten an den Fachdienst Presse- u. Öffentlichkeitsarbeit,

Barlachstraße 2 in Ratzeburg. Dort liegen auch Textfassungen zur Mitnahme aus oder werden bereitgehalten.
Tags: CoronaCOVID-19DassendorfGeesthachtGesundheitKitaKöthelWentorf bei Hamburg

Pressemitteilung

Bei Pressemitteilungen handelt es sich nicht um eine neutrale beziehungsweise kritische Berichterstattung im klassischen journalistischen Sinne. Es sind in der Regel Texte von Parteien, Organisationen, Institutionen und Unternehmen und schildern oft nur eine Sicht der Dinge. Die Redaktion von Herzogtum direkt prüft Pressemitteilungen vor Veröffentlichung stets nach bestem Wissen und Gewissen. So werden unter anderem Superlative und nicht belegbare Behauptungen aus den Texten entfernt.

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