Geesthacht (pm). Gegenüber allen Kindern der Kohorte Bauraum, die am 10. Januar 2022 und 11. Januar 2022 die evangelische Kita Marksweg besucht haben sowie gegenüber den in der Kohorte Bauraum tätigen Personen, die die Kinder an diesen Tagen betreut haben, ist ab dem 12. Januar 2021 eine Absonderung in häuslicher Quarantäne angeordnet. Die Absonderung hat bis einschließlich 21. Januar 2022 zu erfolgen.
Gegenüber allen Kindern der Eisbärengruppe, die am 5. und 6. Januar 2022 das Familienzentrum Kita Regenbogen, Neuer Krug 31, Geesthacht besucht haben sowie gegenüber den in der Eisbärengruppe tätigen Personen, die die Kinder in dieser Zeit betreut haben wurde ab dem 10. Januar 2022 eine Absonderung bis einschließlich 16. Januar 2022 in häuslicher Quarantäne angeordnet. Gegenüber allen Kindern der Eichhörnchengruppe, die am 06. Januar 2022 das Familienzentrum Kita Regenbogen besucht haben sowie gegenüber den in der Eichhörnchengruppe tätigen Personen, die die Kinder betreut haben wird ab dem 11. Januar 2022 eine Absonderung bis einschließlich 16. Januar 2022 in häuslicher Quarantäne angeordnet. Gegenüber allen Kindern der Sonnenblumengruppe, die am 10. Januar 2022 das Familienzentrum Kita Regenbogen besucht haben sowie gegenüber den in der Sonnenblumengruppe tätigen Personen, die die Kinder betreut haben wird ab dem 11. Januar 2022 eine Absonderung bis einschließlich 20. Jamuar 2022 in häuslicher Quarantäne angeordnet.
Gegenüber allen Kindern des Elementarbereichs, die vom 4. Januar 2022 bis 7. Januar 2022 die Kindertagesstätte Sonnenblume, Schlehenweg 11 in Kröppelshagen-Fahrendorf besucht haben sowie gegenüber den in der Elementargruppe tätigen Personen, die die Kinder in dieser Zeit betreut haben, wurde ab dem 11. Januar 2021 eine Absonderung für 10 Tage ab dem letzten Tag des Aufenthalts in der Kita in häuslicher Quarantäne angeordnet.
Es ist den Betroffenen in dieser Zeit untersagt, ihre Wohnung ohne ausdrückliche Zustimmung des Gesundheitsamtes zu verlassen. Als Ausnahme zu der angeordneten Quarantäne ist die Fahrt zur Testung auf SARS-CoV-2 zugelassen. Das Gesundheitsamt des Kreises Herzogtum Lauenburg kann im Einzelfall jedoch weitere Maßnahmen treffen.
Alle Allgemeinverfügungen im Zusammenhang mit Corona in Kitas finden Sie auch gesammelt unter www.kreis-rz.de/corona.
Jede Person kann sich Satzungen, Verordnungen und weitere amtliche Bekanntmachungen kostenpflichtig zusenden lassen. Anforderungen sind zu richten an Fachdienst Öffentlichkeitsarbeit, Barlachstraße 2, 23909 Ratzeburg. Dort liegen auch Textfassungen zur Mitnahme aus oder werden bereitgehalten.