Lauenburg (pm). Am Abend des 28. Dezember 2021 um 18.15 Uhr fiel einer Streife der Lauenburger Polizei in der Hamburger Straße ein E-Scooter auf, an dem kein Versicherungskennzeichen angebracht war. Die 23-jährige Nutzerin handelte sich damit eine Strafanzeige ein.
Doch nur kurze Zeit später, um 18.50 Uhr, stoppten die Beamten die 23-jährige Lauenburgerin erneut sowie einen 32-jährigen Mann. Beide fuhren mit baugleichen nicht zugelassenen E-Scootern. Um eine erneute Fahrt der Lauenburgerin zu verhindern, wurde ihr E-Scooter sichergestellt. Sie erwartet eine weitere Anzeige. Auch der 32-Jährige wird sich wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz verantworten müssen.
Die Polizei weist ausdrücklich daraufhin hin, dass auch E-Scooter (Elektrokleinstfahrzeuge) ein entsprechendes Versicherungskennzeichen beziehungsweise eine Versicherungsplakette benötigen. Das Fahren ohne den aktuellen Versicherungsschutz ist eine Straftat nach dem Pflichtversicherungsgesetz, die mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe geahndet werden kann. Zudem dürfen E-Scooter nur von Personen ab 14 Jahren geführt werden. Es gelten die gleichen Promillegrenzen wie bei Kraftfahrzeugen. Ebenso ist ein Führen unter dem Einfluss von Rauschmittel untersagt. Auch die Benutzung des Fahrzeuges auf Gehwegen ist verboten.