Mölln (pm). Am Dienstag, 21. Dezember 2021 findet sich die Stadtvertretung zur letzten Sitzung des Jahres zusammen. Beginn ist um 19 Uhr in der Sporthalle des Marion-Dönhoff-Gymnasiums, Auf dem Schulberg 1.
Die 33 Tagesordnungspunkte umfassende Sitzung findet unter besonderen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie statt. Für die Sitzung wird die 3-G-Regel angeordnet. Alle Mitglieder des Gremiums und sämtliche Personen, die den Sitzungsraum betreten wollen,
müssen geimpft, genesen oder getestet sein.
- Vorzeigen der Impf-, Genesenen- oder Testdokumentation
Die Impf-, Genesenen- oder Testdokumentation muss am Eingang des Sitzungsraumes
vorgezeigt werden. - Testungen vor dem Sitzungsraum möglich
Eine Antigentestung (beobachteter Schnelltest) kann vor dem Sitzungsraum durchgeführt
werden. Die Anzahl der Testungen sind begrenzt. Es werden keine Testzertifikate ausgestellt.
Falls Sie sich testen lassen müssen, kommen Sie mindestens 15min vor der Sitzung. - Es gilt die AHA-Regel
Darüber hinaus ist die AHA-Regel (Abstand, Hygiene, Alltag mit Maske) strikt zu beachten. - Platzkapazitäten begrenzt
Aufgrund es Abstandsregel vom mind. 1,50m stehen je nach Sitzungsort für die
Besucherinnen und Besucher der Sitzung nur begrenzte Platzkapazitäten zur Verfügung.
Der Vorsitzende der Stadtvertretung kann von seinem Hausrecht Gebrauch machen.
Während der öffentlichen Sitzung der Stadtvertretung am 21. Dezember 2021, findet eine Einwohnerfragestunde statt. In der Einwohnerfragestunde können Einwohnerinnen und Einwohner Fragen zu Beratungsgegenständen oder zu anderen Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft stellen und Vorschläge oder Anregungen unterbreiten. Im Interesse einer zügigen und unmissverständlichen Bearbeitung sind die Fragen, Vorschläge und Anregungen sachlich und kurz zu fassen und in der Sitzung mündlich vorzutragen. Sie werden dort durch den Bürgervorsteher oder den Bürgermeister beantwortet. Während der Fragestunde können zwei ergänzende Zusatzfragen, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der Antwort stehen müssen, durch die Fragestellerin oder den Fragesteller vorgetragen werden. Kann eine Frage nicht sofort beantwortet werden, erfolgt die Beantwortung schriftlich und in der nächsten Einwohnerfragestunde. Eine Aussprache über die Antwort findet nicht statt.