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Titel Wirtschaft Aus der Region

Gewerkschaft NGG warnt vor Behinderung der Betriebsratswahlen im Herzogtum Lauenburg

von Pressemitteilung
November 20, 2021
Gewerkschaft NGG warnt vor Behinderung der Betriebsratswahlen im Herzogtum Lauenburg

Einen Betriebsrat zu wählen, ist ein demokratisches Grundrecht, um das sich niemand bringen lassen sollte, sagt die Gewerkschaft NGG. Gerade auch in kleinen Restaurants oder Bäckereien sollten sich die Beschäftigten für eine Arbeitnehmervertretung stark machen.Foto: NGG | Alireza Khalili

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Herzogtum Lauenburg (pm). Mehr Demokratie hinterm Werkstor: Beschäftigte, die sich im Kreis Herzogtum Lauenburg über schlechte Arbeitsbedingungen ärgern, sollen sich stärker um ihre Interessen kümmern – und die Vorbereitung der Betriebsratswahlen im kommenden Jahr unterstützen. Dazu ruft die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) auf. „Betriebsräte helfen nicht nur, Jobs zu sichern. Sie geben auch kreative Impulse aus der Belegschaft an die Chefetage weiter und tragen dazu bei, Firmen fit für die Zukunft zu machen“, sagt Anne Widder von der NGG-Region Hamburg-Elmshorn. Doch ein Großteil der Menschen, die im Kreis Herzogtum Lauenburg in der Lebensmittelbranche (1.500 Beschäftigte) und im Gastgewerbe (2.400 Beschäftigte) arbeiten, könne nicht auf eine Arbeitnehmervertretung bauen. Das liege auch daran, dass gerade in Kleinbetrieben viele Chefs die Gründung eines Betriebsrats blockierten, berichtet die Gewerkschafterin.

Die Corona-Pandemie habe gezeigt, wie wichtig die betriebliche Mitbestimmung sei. Dort, wo es Betriebsräte gebe, sei nicht nur häufiger das Kurzarbeitergeld aufgestockt worden. Auch beim Infektionsschutz am Arbeitsplatz komme es entscheidend auf die Mitsprache der Arbeitnehmervertreter an, so Widder. Die NGG appelliert daher an die Beschäftigten aus ihren Branchen, sich im eigenen Betrieb schon jetzt über die Kandidatinnen und Kandidaten zu informieren – oder sich selbst zur Wahl aufstellen zu lassen. „Einen Betriebsrat zu wählen, ist ein demokratisches Grundrecht, das jeder nutzen und nicht verschenken sollte. Schon in Betrieben ab fünf Mitarbeitern ist die Wahl möglich“, betont Widder. Die Betriebsratswahlen beginnen im März 2022. Getreu dem Motto „Haste keinen, wähl Dir einen!“ können Belegschaften, die keinen Betriebsrat haben, jederzeit die Wahl einleiten.

Dabei gelten neue Regeln: Das in diesem Jahr eingeführte Betriebsrätemodernisierungsgesetz stärkt die Position der Beschäftigten. „Wer eine Betriebsratswahl vorbereitet, ist nun schwerer kündbar. Außerdem erhalten Betriebsräte bei Themen wie dem mobilen Arbeiten, der betrieblichen Weiterbildung und Künstlicher Intelligenz mehr Mitsprache“, erklärt Widder. Von der automatisierten Warenbestellung in der Backwarenfabrik bis hin zur Software-Schulung von Hotelangestellten – bei vielen Umstellungen am Arbeitsplatz könnten die Interessenvertreter jetzt mehr mitreden, so die NGG.

Dabei nutze die Mitbestimmung auch den Unternehmen: Nach einer Studie der Hans-Böckler-Stiftung sind Firmen mit Betriebsrat durchschnittlich 18 Prozent produktiver als Unternehmen, bei denen es diese Mitbestimmung am Arbeitsplatz nicht gibt. Der Grund: Arbeitnehmervertretungen erkennen Probleme im Arbeitsalltag schneller und sorgen für einen besseren Austausch zwischen Belegschaft und Management. Dennoch ging die Zahl der Betriebsräte in den letzten Jahren zurück. Konnte im Jahr 2000 noch jeder zweite Beschäftigte in Westdeutschland auf einen Betriebsrat zählen, so waren es im vergangenen Jahr nur noch 40 Prozent. Das geht aus einer aktuellen Untersuchung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor.

„Die Zahlen zeigen, dass in puncto Mitbestimmung mehr getan werden muss. Die Politik hat zwar einige Hürden für die Betriebsratswahl abgebaut. Aber es kommt auch auf die Beschäftigten an, ihr gutes Recht wahrzunehmen“, betont Widder. Vor Ort bietet die NGG Unterstützung beim Aufbau von Arbeitnehmervertretungen an.

Pressemitteilung

Bei Pressemitteilungen handelt es sich nicht um eine neutrale beziehungsweise kritische Berichterstattung im klassischen journalistischen Sinne. Es sind in der Regel Texte von Parteien, Organisationen, Institutionen und Unternehmen und schildern oft nur eine Sicht der Dinge. Die Redaktion von Herzogtum direkt prüft Pressemitteilungen vor Veröffentlichung stets nach bestem Wissen und Gewissen. So werden unter anderem Superlative und nicht belegbare Behauptungen aus den Texten entfernt.

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