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Titel Gesundheit

Fristverlängerung wegen Corona

Pflegende Angehörige aus dem Kreis Herzogtum Lauenburg können weiterhin Entlastungsbetrag abrufen

Pressemitteilung von Pressemitteilung
November 11, 2021
Fristverlängerung wegen Corona

Wenn ein Angehöriger im Kreis Herzogtum Lauenburg zu Hause gepflegt wird, kann finanzielle Hilfe aus der Pflegeversicherung beantragt werden. Foto: AOK/hfr.

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Kreis Herzogtum Lauenburg (pm). Gute Nachricht für pflegende Angehörige von ambulant pflegebedürftigen Menschen aus dem Kreis Herzogtum Lauenburg: Die Frist zur Beantragung von Entlastungsleistungen aus der Pflegeversicherung wurde wegen der Corona-Pandemie bis zum 31. Dezember verlängert. „Die gesetzliche Pflegeversicherung sieht einen ‚Entlastungsbetrag‘ für Hilfen im Alltag von monatlich 125 Euro vor, der pflegende Angehörige dabei unterstützen soll, einen Pflegebedürftigen solange wie möglich in seiner häuslichen Umgebung versorgen zu können. Er sollte rechtzeitig bis zum 31. Dezember abgerufen werden“, rät AOK-Serviceregionsleiter Reinhard Wunsch.

Für Hilfen im Alltag erhalten alle Pflegebedürftigen der Pflegegrade (1-5) in der häuslichen Pflege einen einheitlichen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro monatlich. Generell kann das Geld aus dem Vorjahr bis Ende Juni des darauffolgenden Jahres abgerufen werden. Doch um coronabedingte Härten abzufedern, wurde diese Frist bis zum 31.Dezember 2021 verlängert.

Gute Nachricht für pflegende Angehörige aus dem Kreis Herzogtum Lauenburg: Gelder für Hilfen im Alltag für die Jahre 2019 und 2020 können coronabedingt noch bis zum 31. Dezember abgerufen werden. Foto: AOK/hfr.

Die Angebote haben das Ziel, die Pflegenden zu entlasten, unterstützen die Pflegebedürftigen dabei, trotz bestehender Einschränkungen ein möglichst selbständiges und selbstbestimmtes Leben im häuslichen Umfeld zu führen und am sozialen Leben teilzunehmen. Der Entlastungsbetrag ist keine pauschale Geldleistung. Er kann zweckgebunden je nach individuellem Unterstützungsbedarf für Angebote wie beispielsweise Tagespflege (Kosten für Unterkunft und Verpflegung) oder Angebote zur Unterstützung im Alltag für Hilfe von Bekannten, Freunden und Nachbarn, verwendet werden. Aber auch Einkaufs- und Botengänge werden bezuschusst, allerdings ausschließlich von Anbietern, die landesweit anerkannt sind.

Hilfe für Pflegende und Pflegebedürftige bietet die AOK-Faktenbox ‚Pflegeberatung‘ mit zahlreichen Informationen unter aok.de/nw in der Rubrik Medizin-Versorgung. Alle Fragen rund um den Entlastungsbetrag sowie Anfragen zu Terminvereinbarungen beantwortet die AOK-Pflegeberatung telefonisch unter 0800 2655 – 140476 oder online unter www.aok.de/nordwest/terminvereinbarungpflegeberatung .

Tags: BeratungCoronaPflege
Pressemitteilung

Pressemitteilung

Bei Pressemitteilungen handelt es sich nicht um eine neutrale beziehungsweise kritische Berichterstattung im klassischen journalistischen Sinne. Es sind in der Regel Texte von Parteien, Organisationen, Institutionen und Unternehmen und schildern oft nur eine Sicht der Dinge. Die Redaktion von Herzogtum direkt prüft Pressemitteilungen vor Veröffentlichung stets nach bestem Wissen und Gewissen. So werden unter anderem Superlative und nicht belegbare Behauptungen aus den Texten entfernt.

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